"Vergessenwerden": Google befolgt EuGH-Urteil
Der Internet-Konzern Google ist vor drei Wochen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in die Pflicht genommen worden: Es gibt im Internet das Recht auf Vergessenwerden. Persönliche Daten müssen gelöscht werden, wenn der Bürger dies wünscht. Und Google setzt das nun um - unter bestimmten Voraussetzungen und mit Hürden, die gar nicht so leicht zu nehmen sind.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 30.5.2014
Kompliziertes Procedere
Wer einen entsprechenden Antrag bei Google stellen will, muss in einem Online-Formular unter anderem eine Ausweiskopie hochladen, um sich zu identifizieren. Die Links, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen, müssen einzeln angegeben werden - für jeden Link will Google eine Erklärung, warum er nicht mehr zu finden sein soll. Der Konzern weist darauf hin, dass es sich bei dem Formular nur "um eine erste Maßnahme" handele. "In den nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten und unsere Mechanismen verbessern", heißt es auf der Internetseite.
In dem Formular wird zwar versprochen, dass eine Benachrichtigung erfolgt, wenn der Antrag bearbeitet wird. Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung dauern wird, machte Google aber nicht. Ein Sprecher des Konzerns in den USA erklärte, das Urteil zwinge den Suchmaschinenbetreiber, schwierige Entscheidungen zu treffen zwischen dem "Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden" und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit. Ein Beraterausschuss soll dem Konzern helfen, zwischen beiden Interessen die Waage zu halten.
Dem Gremium gehören den Angaben zufolge Ex-Konzernchef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven in Belgien, Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer Jose Luis Pinar sowie der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, an. (Text: APA, Red.)
Der Link zum Google-Formular
Google Support "Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht"
