Kein Pensionskonto für Beamte

Mit dem Pensionskonto wird es ernst: Die Erstgutschriften werden an Betroffene verschickt, die sich dann ein Bild von den bisher erworbenen Pensionsansprüchen machen und auch die wahrscheinliche Pensionshöhe je nach Antrittsalter ausrechnen können. Mehr als fünf Millionen Österreicher haben so ein Pensionskonto, aber 50.000 Bundesbeamte und Landesbeamte werden gesondert beamtshandelt. Das sorgt für Kritik.

Mittagsjournal, 5.6.2014

Erkämpfte Sonderbehandlung

Das Pensionskonto wird transparent machen, wie hoch der Pensionsanspruch mit welchem Alter sein wird. Das war auch das zentrale Ziel dieser radikalen Umstellung für alle unter 59-Jährigen, nicht die Kürzung von Ansprüchen, das wird im Sozialministerium besonders betont. Wobei die äußerst komplizierte Berechnung der Erstgutschrift sehr wohl zu Verlusten bei den Ansprüchen führen kann, die Politik hat diese Verluste daher gedeckelt.

Bei den Bundesbeamten gilt des Pensionskonto nur für die unter 38-Jährigen, alle anderen - das sind 50.000 Betroffene - bleiben im bisherigen System, weil sie sonst zu viel verloren hätten. Und dieses System ist ein günstiges, sagt der Pensionsexperte Bernd Marin. Die Beamten-Gewerkschaft hat das bei der Pensionsreform der Ära Schüssel vor zehn Jahren erkämpft. Marin zitiert die Gewerkschaft von damals: "So konnten im Beamtenpensionsrecht im Gegensatz zum ASVG die bis Ende 2004 erworbenen Ansprüche zu hundert Prozent gewahrt werden. Dadurch ergibt sich eine völlig andere Aliquotierung der Parallelrechnung als ursprünglich vorgesehen."

Zweierlei Maßstäbe

Diese vergleichsweise günstige Parallelrechnung bleibt jetzt für die erwähnten 50.000 Bundesbediensteten aufrecht - weil diese mit dem gesetzlichen Modell der Erstgutschrift einfach nicht erfasst hätten werden können, heißt es im Sozialministerium. Ältere Beamte hätten zu viele Pensionszeiten nach ganz eigenen Bestimmungen erworben. Das stimme zwar, sagt Bernd Marin dazu, "aber das heißt auch, dass dieselben Kürzungen, die uns als ASVG-Normalbürger als selbstverständlich zugemutet wurden, und ich erinnere daran, ein Durchschnittsverdiener hat in den unterschiedlichsten Konstellationen bis zu einem Viertel seiner Einkommensansprüche verloren, wenn er zum Beispiel mit 62 nach 35 oder 40 Jahren in Pension geht. Und das trifft für die Beamten nicht zu. Das heißt, man hat hier mit zweierlei Maßstäben gemessen." Marins Fazit: "Die Verschiebung hat einfach die Angleichung oder Harmonisierung um ungefähr eine Generation verschoben."

Die Gewerkschaft sagt, es gehe nicht um Privilegien, sondern um wohlerworbene Rechte, die man bei einer anderen Vorgangsweise mit dem Pensionskonto einklagen hätte können.