Gutachten: Deutsche Mautpläne EU-widrig

Die deutschen Mautpläne widersprechen dem Europarecht, sagt der Innsbrucker Europarecht-Experte Walter Obwexer: Er hat für das österreichische Verkehrsministerium ein Gutachten erstellt - mit dem zentralen Kritikpunkt, dass die Maut deutschen Bürgern über die KFZ-Steuer rückerstattet wird. Das sei eine Ungleichbehandlung von deutschen und anderen EU-Bürgern und widerspreche der Prinzip der Nicht-Diskriminierung.

Mittagsjournal, 15.7.2014

Verstoß gegen EU-Grundsätze

Eine Maut für alle Straßen könne zwar eingeführt werden, aber nicht verbunden mit dem Steuerzuckerl für deutsche Autofahrer, dass sie diese Kosten über Steuerfreibeträge rückerstattet bekommen. Das sei eine indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatszugehörigkeit und verstoße gegen den Gleichbehandlungs-Grundsatz, stellt der Europarechtler Walter Obwexer fest. Er gehe davon aus, dass die Kommission in Brüssel eine Maut mit derartigen Eckpunkten nicht akzeptieren werde. Denn die geplante Regelung sei so in der EU nicht erlaubt, weil sie zu einer Diskriminierung anderer EU-Bürger führe, und das sei in der EU grundsätzlich verboten.

Das steht auch im Gutachten, das Walter Obwexer für das österreichische Verkehrsministerium erstellt hat. Darin wird auch auf einen weiteren Verstoß hingewiesen. Auch bei der Kurzzeit-Vignette und der Jahres-Vignette, die an Tankstellen gekauft werden könne, komme es zu einer Diskriminierung von nicht deutschen EU-Bürgern. Denn auch die würden Ausländer stärker treffen als Inländer.

"Ökologisierung" wäre möglich

Ähnlich beurteilt Stefan Griller, Europa-Rechtler an der Universität in Salzburg, die deutschen Mautpläne: "In der Konstellation, wie sie geplant ist, geht das nicht." Anders wäre das, wenn die Maut-Vignetten und Änderungen bei der KFZ-Steuer zeitlich getrennt von einander eingeführt würden und wenn kein wirklicher kausaler Zusammenhang feststellbar wäre.

Walter Obwexer sagt, eine Möglichkeit wäre es, wenn die Vignette eingeführt und das Steuersystem für Autos mit einem klaren ökologischen Akzent umgestellt würde. Dann könnte der Preis für die Vignette nicht eins zu eins den deutschen Autofahrern rückerstattet werden. Und das wäre nicht so wie in den deutschen Regierungsplänen vorgesehen.