Gerichtsgebühren sinken - teilweise

Scheidungsverfahren, Besuchsrecht, Kontaktvereinbarungen:
Bei den Gerichtsgebühren soll es künftig Erleichterungen für Familien und Minderjährige geben: das sieht ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums vor. Konkret sollen familienrechtliche Verfahren für Minderjährige gebührenfrei sein. Für sozial Schwache sollen die Gerichtsgebühren bei einvernehmlichen Scheidungen entfallen, und auch für besachwaltete Menschen gibt es Verbesserungen.

Mittagsjournal, 23.10.2014