Lostag für Beethovenfries

Bleibt der Beethovenfries in Österreich oder nicht - in dieser Frage wird der Kunstrückgabebeirat heute voraussichtlich eine Empfehlung abgeben. Momentan befindet sich der Fries als Leihgabe der Galerie Belvedere in der Wiener Secession. Die Erben des Kunstsammlers Erich Lederer fordern seine Rückgabe an die Familie, obwohl Lederer den Fries 1973 an die Republik verkauft hatte.

Ein Teil des "Beethovenfries

APA/ROLAND SCHLAGER

Morgenjournal, 6.3.2015

Das Sammlerehepaar August und Serena Lederer kaufte 1915 den Beethovenfries, ein Hauptwerk des Jugendstils. Gustav Klimt hatte den 34 Meter langen Bilderzyklus 1902 für die Secession geschaffen und dem Komponisten Ludwig van Beethoven gewidmet. 1938 wurde der Familie Lederer der Fries von den Nationalsozialisten geraubt. 1945 erhielt der Erbe, Erich Lederer, das Kunstwerk wieder zurück. Da er zu diesem Zeitpunkt schon in der Schweiz lebte, wollte Lederer den Fries dorthin ausführen, doch das wurde ihm von Österreich verboten, aufgrund des Denkmalschutzgesetzes, das damals grundsätzlich die Ausfuhr von historisch wertvollen Kunstwerken verbot.

Schlussendlich verkaufte Erich Lederer der Republik den Fries um 750.000 Dollar. Bis 2009 gab es für die Erben keine Möglichkeit, den Fries trotzdem zurück zu bekommen. Aber dann änderte sich das Kunstrückgabegesetz. Nun können auch Werke zurückgefordert werden, für die zwar bezahlt wurde, bei deren Verkauf der Besitzer allerdings unter Druck gesetzt wurde.

Die mögliche Rückgabe des Beethovenfrieses lässt die Emotionen hoch gehen. Die Erben sprechen davon, dass Lederer von der Republik erpresst wurde. Die Expertin Gerte Reichelt von der österreichischen Forschungsstelle Kunst & Recht sagte im Dezember, man könne nicht von einer Erpressung sprechen, sondern von einem Kaufvertrag, der in Freundschaft erfolgt war.

Gegen die Restitution hat sich zudem die "Vereinigung bildender Künstlerinnen und Künstler der Wiener Secession" ausgesprochen. Aus ihrer Sicht sei die Rückgabe weder rechtlich, noch moralisch gerechtfertigt. Die endgültige Entscheidung wird zwar im Kulturministerium getroffen. Doch dort richtet man üblicherweise nach den Empfehlungen des Kunstrückgabebeirats. Aus diesem Grund wird die Bekanntgabe heute Vormittag mit so großer Spannung erwartet.