Staatsschutzgesetz kaum verändert im Ministerrat

Das umstrittene Staatsschutzgesetz ist heute im Ministerrat beschlossen worden. Es sieht erweiterte Befugnisse für die Verfassungsschützer vor. Der erste Entwurf hat für harsche Kritik gesorgt, vor allem weil die möglichen Überwachungsmaßnahmen nicht von einem unabhängigen Richter genehmigt werden sollten und wegen des Planes, bezahlte Verbindungsleute einzuführen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde geändert, die umstrittenen Punkte wurden aber auch in der neuen Version beibehalten.

Mittagsjournal, 30.6.2015