Durchgriffsrecht: Unterbringung in Bundesgebäuden

Der Entwurf für ein Durchgriffsrecht des Bundes bei der Schaffung von Asylwerber-Quartieren hat gestern für Proteste vor allem von den Landeshauptleuten im Burgenland und Tirol, Niessl und Platter gesorgt. Eher zustimmend haben etwa der steirische Landeshauptmann Schützenhöfer und der Wiener Bürgermeister Häupl reagiert. Aber welche Gebäude und Grundstücke kommen überhaupt in Frage? Es sind unter anderem Kasernen, leerstehende Bezirksgerichte und auch Gründe der Bundesforste.

Mittagsjournal, 19.8.2015

Im Innenministerium macht man sich schon über konkrete Gebäude für Asylwerber Gedanken, welche, das wird noch geheim gehalten. Das Durchgriffsrecht soll ja erst ab Oktober gelten. Grundsätzlich könnten laut Ministerium ehemalige Bezirksgerichte in Frage kommen oder leerstehende Schulen und andere Gebäude der Bundesimmobiliengesellschaft. Traglufthallen oder Container könnten beispielsweise auf Gebieten der Bundesforste aufgestellt werden. Ministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sagt, bis zu 50 Gebäude würden derzeit geprüft.

Naheliegend wäre die Nutzung von Kasernen, die das Verteidigungsministerium angeboten hat, die aber bisher - teils wegen Widerstands von Gemeinden - nicht genutzt werden. Der Gesetzesentwurf sieht aber vor: Nur wenn ein Bundesland und ein Bezirk ihre Asylwerberquoten selbst nicht erfüllen, kann der Bund durchgreifen.