Weiter Pensionssystemstreit bei Bank Austria

Die Bank Austria hat in den vergangenen Wochen viel Kritik auf sich gezogen. Im Zuge des Verkleinerungsprozesses will sie mehr als 3.000 Beschäftigte vom hauseigenen, rückstellungsfinanzierten Pensionssystem in das beitragsfinanzierte ASVG-System überführen. Nach Auffassung der Gegner dieser Lösung, will sich die Bank Austria Geld für Beiträge sparen und sich auf Kosten der Steuerzahler sanieren. Kritik an den Kritikern kommt nun vom juristischen Beistand der Bank Austria.

Morgenjournal, 4.2.2016

Für den Fall hat sich die Bank Austria die Dienste von Freshfields Bruckhaus Deringer gesichert. Es ist eine Kanzlei mit weltweit prominenter Kundschaft - sei es die Deutsche Bank oder Volkswagen im Abgasskandal. Einer von Dutzenden Juristen am Standort Wien heißt Stefan Köck, seines Zeichens Experte für Arbeitsrecht.

Gegenüber dem Ö1 Journal weist er die wichtigsten Kritikpunkte zurück. Zunächst bei der Interpretation von Paragraf 311 im ASVG Gesetz. Er legt fest, dass mit einer Zahlung von sieben Prozent des letzten Monatsbezugs ein Wechsel möglich ist. Die Pensionsversicherungsanstalt argumentiert, dass die Regelung für Einzelfälle gedacht sei. Dafür gebe es keinen Anhaltspunkt erwidert Stefan Köck. Man halte sich an den Gesetzestext. Auch der Verwaltungsgerichtshof habe schon festgestellt, dass es auch für große Unternehmen gelte und nicht nur für Einzelfälle.

Köck holt noch weiter aus und verweist auf einen Fall aus den frühen 1990er Jahren. In zwei Tranchen sind demnach in Summe 1.500 Mitarbeiter von Länderbank und Creditanstalt aus dem ASVG-System in die Bank Austria gekommen. Das Institut hat den eigenen Angaben zufolge diese sowie auch die folgenden Mitarbeiter mit allen Verpflichtungen übernommen und dafür sieben Prozent des Letztbezugs erhalten. Der Pensionsbeitrag damals war einige Punkte niedriger als heute.

Bei der Argumentation der Kritiker will Köck nicht von einem Messen mit zweierlei Maß sprechen, wenn es damals keine Beschwerden gegeben habe. Er plädiert für gleiche Regeln bei der Übernahme von einem System ins andere.

Klar widerspricht der Freshfields Jurist der Behauptung des Wiener Arbeitsrechtlers Roland Gerlach im Mittagsjournal. Für den Anwalt, der auch Bankmitarbeiter berät, sieht es danach aus, dass der vergleichsweise günstige Transfer der Mitarbeiter in das ASVG-System eine EU-widrige Beihilfe ist. Köck dazu: das sei eine alte Bestimmung, dass bestehende Gesetzeslagen von Beitrittsländern immun seien gegen eine beihilfenrechtliche Überprüfung.

Noch zwei weitere Vorwürfe weist Köck zurück. Zum einen sei die Bank Austria berechtigt mit der Belegschaftsvertretung eigene Pensionsleistungen per Betriebsvereinbarung zu stoppen. Dazu gebe es ein Urteil des OGH. Zum anderen müsse ein Dienstverhältnis nicht beendet sein, wenn eine Übertragung in ein anderes Pensionsmodell ansteht. Der Wechsel ins ASVG werde mit Ende des Firmensystems fällig und nicht mit dem Jobverlust. Auch hier der Verweis auf ein Urteil.
Mögliche Gesetzänderungen, die die Politik nun prüfen will, möchte Stefan Köck nicht kommentieren. Würden Regeln vor dem geplanten Personaltransfer der Bank Austria anders definiert, ergebe sich eine neue Lage.