FMA

APA/HELMUT FOHRINGER

Radiokolleg, 11. Dezember 2018

F wie Finanzmarktaufsicht

1929 krachen die US-Börsen am "Schwarzen Donnerstag". In den USA kommt es in Folge zur Großen Depression, der Rest der Welt schlittert in einer verheerende Wirtschaftskrise. Dieser Zusammenbruch von Börsen und Banken führte zu der Idee, einer staatlichen Finanzmarktregulierung, die Geldinstitute, Investoren, Handelsplätze und börsennotiere Unternehmen überwachsen sollte.

In Österreich ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) dafür zuständig, diese Aufgaben zu übernehmen. Sie kontrolliert, ob die Banken liquide sind, wo Pensionskassen die Beiträge investieren und wie Hedgefonds mit Kursschwankungen operieren. Die Aufgabenfelder der FMA sind breit gefächert und reichen von der Überwachung jener, die mit Aktien, Derivaten oder Anleihen spekulieren, sondern auch die Firmen, die Wertpapiere in Umlauf bringen. Dazu gehören u.a. die rechtlichen Vorgaben zum sogenannten Insiderhandel, also die Frage, ob börsennotierte Unternehmen kursrelevante Informationen unter der Hand weitergeben. Die FMA überwacht auch das im Derivatehandel verpflichtende Clearing. In Europa läuft der Handel von Derivaten verpflichtend über Clearinghäuser ab, da die eine Bonitätsprüfung und Risikoeinschätzung vornehmen - eine Sicherheitsmaßnahme, die die Liquidität der Finanzdienstleister sichern soll. Dafür kooperiert die FMA unter anderem mit Institutionen der Europäischen Union, wie der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA.

Marlene Nowotny

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