Behördliche Aufforderung ergangen
Causa Zogaj: "unverzügliche" Ausreise
Für Arigona Zogaj und ihre Familie gibt es möglicherweise doch keine Toleranzfrist für ihre Ausreise aus Österreich. Laut dem Betreuer der Familie, ist die schriftliche Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eingetroffen. Darin wird die Familie zur unverzüglichen Ausreise aufgefordert.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 22.06.2010
Spielraum nicht ausgenützt
Laut Gesetz hat die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde einen gewissen Spielraum, wann Betroffene eines Ausweisungsentscheides das Land verlassen müssen. Noch in der Vorwoche hatte der zuständige Bezirkshauptmann erklärt, es werde eine angemessene Frist für die Ausreise der Zogajs geben, um die persönlichen Angelegenheiten zu regeln, dazu gehöre auch der Schulabschluss der Kinder. Davon scheint jetzt keine Rede mehr zu sein.
Unverzüglich oder in zwei Wochen
Für Christian Schörghuber von der Volkshilfe, dem Betreuer der Familie ist deshalb völlig unklar wie der Begriff "unverzüglich" zu interpretieren ist.
"Wir werden morgen mit der Bezirkshauptmannschaft in Kontakt treten und fragen, was das jetzt bedeutet", sagt Schörghuber, der die Vorgangsweise der Behörde als kontraproduktiv bezeichnete. Auch die Einschätzung von Experten geht über den Begriff unverzüglich auseinander. Die Interpretationen reichen von sofort bis innerhalb der nächsten zwei Wochen.
