Entscheidet EU-Höchstgericht

Keine Abschiebung nach Griechenland

Ein richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte stellt die Flüchtlingspolitik der EU im Zusammenhang mit Griechenland in Frage. Ein afghanischer Flüchtling, der gegen seine Abschiebung aus Belgien nach Griechenland geklagt hat, bekam Recht, weil die Bedingungen für Flüchtlinge in Griechenland als menschenunwürdig eingeschätzt werden.

Mittagsjournal, 21.01.2011

Katastrophale Lage in Griechenland

Nicht nur die Europäische Union, so gut wie alle Staaten Europas akzeptieren die Urteile des Obersten Gerichtshofes für Menschenrechte. Die heutige Entscheidung ist eine scharfe Kritik des Umgangs mit jenen Flüchtlingen, die über Griechenland in die EU gekommen sind. Denn das Land ist mit dem gegenwärtigen Flüchtlingsstrom total überlastet, in den Flüchtlingszentren herrschen katastrophale Zustände. Trotzdem wenden die meisten Regierungen, eine EU-Regel an, wonach Flüchtlinge zur Erstellung eines Asylantrages in jenes Land abgeschoben werden, in dem sie die Europäische Union betreten haben.

Afghanischer Flüchtling bekommt Recht

Der afghanische Flüchtling hat argumentiert, dass seine Abschiebung aus Belgien nach Griechenland eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt, weil Asylbewerber dort unzumutbaren Bedingungen ausgesetzt sind. Mehrere EU-Staaten, darunter zuletzt Deutschland, haben Abschiebungen nach Griechenland ausgesetzt.

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