Hauptkritikpunkt: Kalorienverbrauch

Schwerarbeiterpension verfassungswidrig?

Das österreichische Pensionssystem ist wieder einmal ein Fall für den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Der Oberste Gerichtshof fordert vom VfGH, die Schwerarbeiterpension aufzuheben. Hauptkritikpunkt ist, dass der Kalorienverbrauch maßgeblich dafür ist, ob jemand in die begünstigte Schwerarbeiterpension gehen kann.

Morgenjournal, 16.02.2011

Antrag des Obersten Gerichtshofs

Die Schwerarbeiterpension dürfte rechtlich nicht halten. Sogar Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) scheint davon auszugehen, dass diese Frühpensionsregelung vom Verfassungsgericht gekippt wird. Aus dem einfachen Grund, weil der Oberste Gerichtshof das fordert: "Ein Antrag des Obersten Gerichtshof zu einer Gesetzesprüfung hat schon Substanz", so der Sozialminister.

"Ersatzlose Streichung nicht vorstellbar"

Hundstorfer versucht aber alle jene zu beruhigen, die sich bisher Hoffnungen auf eine Schwerarbeiterpension gemacht haben. Auch bei einer Aufhebung durch die Höchstrichter soll diese begünstigte Frühpension erhalten bleiben. Derzeit werde im Sozialministerium an einer Stellungnahme zu dieser Causa gearbeitet, sagt Hundstorfer. Am "wenigsten vorstellen" kann sich der Sozialminister eine ersatzlose Streichung der Schwerarbeiterregelung, "weil es subjektiv und objektiv Berufe gibt, die Schwerstarbeit haben und sind".

Nur Männer in Schwerarbeiterpension

Die Schwerarbeiterregelung wurde im Jahr 2006 von der schwarz-orangen Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel eingeführt und sollte schwer arbeitenden Menschen eine begünstigte Frühpension ermöglichen. Als Schwerarbeit gilt physisch und psychisch schwere Arbeit, mit einem Kalorienverbrauch von mindestens 2.000 Kalorien für Männer und 1.400 Kalorien für Frauen. Genau diese generelle Grenze kritisiert der Oberste Gerichtshof und auch, dass der Kalorienverbrauch für vergangene Jahre nicht mehr festzustellen sei. Für eine Schwerarbeiterpension müssen zudem 45 Versicherungsjahre nachgewiesen werden, die letzten zwanzig mit schwerer Arbeit. Diese begünstigte Frühpension gilt seit 2007. Seither haben nicht einmal 2.400 Personen die Kriterien erfüllt und sind in Schwerarbeiterpension gegangen - bisher übrigens nur Männer.

Haubner (BZÖ): An Regelung festhalten

Trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken verteidigt die damals verantwortliche Sozialministerin Ursula Haubner vom BZÖ diese begünstigte Frühpension, es sei ein richtiger Schritt gewesen für schwer arbeitende Menschen, sagt Ursula Haubner, wenn auch in der Umsetzung vielleicht verbesserungswürdig.

Mittagsjournal, 16.02.2011