Hubert Sickinger im Ö1 Interview

"Medientransparenzgesetz sinnvoll"

Die Regierung hat das Transparenzpaket auf den Weg gebracht. Konkret ist bisher nur das Medientransparenzgesetz: Die Regierung und auch staatsnahe Firmen müssen bekanntgeben, an wen sie Aufträge für Inserate vergeben. Der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger sieht die geplanten neuen Regeln im Ö1 Interview überwiegend positiv.

Morgenjournal, 22.06.2011

"Schritt in die richtige Richtung"

Für Hubert Sickinger ist das Medientransparenzgesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Dadurch werde es mehr Transparenz bei den Inseratenbudgets und den Budgets für Medienkooperationen geben.

Auch Transparenz bei öffentlichen Unternehmen

Nicht nur der Bund muss jetzt seine Werbeausgabe angeben, sondern auch Länder, Gemeinden und öffentliche Unternehmen. Das sei sehr positiv, meint Sickinger, da in diesem Bereich bisher eigentlich keine Transparenz geherrscht habe. Auf Bundesebene könne sie indirekt durch parlamentarische Anfragen von Oppositionsparteien hergestellt werden, erklärt Sickinger. Gerade öffentliche Unternehmen konnten sich bisher auf das Geschäftsgeheimnis berufen.

Manko bei Imagewerbung

Laut Sickinger sei es ein Manko, dass das Medientransparenzgesetz keine inhaltlichen Regeln vorsehe. Somit sei beispielsweise nicht geregelt, inwiefern ein Minister für sich selbst in einem Inserat seines Ministeriums werben dürfe.

Sickinger sieht darin ein Problem, dass dadurch indirekte Imagewerbung für den Politiker und auch die Partei möglich sei. Hier wären für den Politikwissenschafter genauere Regelungen wünschenswert.

Sanktionsmöglichkeiten bei Lobbyisten

Erst in Begutachtung geht das Lobbyisten-Gesetz, dessen Anlass die Affäre um den Ex-ÖVP-Politiker Ernst Strasser war.

Das geplante Lobbyisten-Register habe den Vorteil, dass nicht registrierte Lobbyingaufträge sanktioniert werden könnten, so Sickinger. Die Sanktionen gehen bis hin zum Einziehen des Honorars und dem Berufsverbot.