Ministerrat muss einstimmig dafür sein
Staatsbürgerschaft ist Regierungssache
Wie kommt man zu einer österreichischen Staatsbürgerschaft? Die Causa Scheuch hat wieder Interesse an dieser Frage geweckt. Die Bundesregierung kann im Einzelfall eine Staatsbürgerschaft ohne Wartefristen erteilen, wenn die einzubürgernde Person außergewöhnliche Leistungen für die Republik erbringt. Laut Innenministerium geschieht das rund 50 Mal pro Jahr.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 04.08.2011
Abkürzung für Prominente
Migranten müssen in der Regel zehn Jahre auf eine Staatsbürgerschaft warten und seit den Verschärfungen auch Deutschkenntnisse nachweisen. Doch das gilt nicht für Fremde, die außerordentliche Leistungen erbringen, die im besonderen Interesse der Republik liegen, sei es im Bereich des Sports, der Wirtschaft oder der Kultur. Prominentestes Beispiel aus der jüngsten Zeit ist Opernsängerin Anna Netrebko. Die gebürtige Russin hat seit dem Jahr 2006 auch einen österreichischen Pass. Möglich durch einen Regierungsbeschluss der im Paragraph 10 Absatz 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes geregelt ist, sagt der Sprecher des Innenministeriums Rudolf Gollia.
Weg durch die Instanzen
Bis es soweit kommt, ist aber die österreichische Bürokratie auch in diesem schnelleren Verfahren durchaus aktiv. Der Antrag muss nämlich durch die Instanzen gehen, also ganz regulär bei der zuständigen Landesregierung eingebracht werden. Die nächste Instanz ist das Innenministerium, das damit das jeweils fachlich zuständige Ministerium befasst, erläutert Gollia. Die Stellungnahme des Fachressorts werde dann in den Ministerrat eingebracht, bei dem dann die Letztentscheidung liege.
Regierung entscheidet
Die Regierung erteilt den Auftrag zur Umsetzung an die zuständige Landesregierung. Und da kommen dann wieder die Länderchefs zum Zug, denn ausgestellt werden die Staatsbürgerschaften dort - zwei Mal im Jahr. Ansonsten haben die Länderchefs aber keinen direkten Einfluss auf das Verfahren, sagt Gollia. Ein Landeshauptmann könne zwar die Initiative ergreifen und an das Innenministerium bzw. an das zuständige Ministerium herantreten. Aber die Entscheidung liege bei der Bundesregierung, die das auch einstimmig beschließen muss.
Bis zu 50 Mal pro Jahr
Laut Gollia landen pro Jahr rund 100 Anträge auf Einbürgerung beim Innenministerium. Genehmigt werden aber längst nicht alle. Lediglich 40 bis 50 Staatsbürgerschaften werden auch tatsächlich aufgrund von besonderen Leistungen für die Republik erteilt. Meist eben Sportler, Künstler oder Industrielle, die versprechen Arbeitsplätze zu schaffen.