Prozess wegen übler Nachrede
Grasser vs. Ramprecht geht weiter
Am Landesgericht Wien wird heute Vormittag an einem Nebenschauplatz der BUWOG-Affäre weiter prozessiert, und zwar aufgrund der Klage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (damals FPÖ) gegen seinen früheren Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht. Der Vorwurf lautet auf üble Nachrede.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 12.09.2011
Neue Richterin
"Zurück an den Start" heißt es heute für die Causa Grasser gegen Ramprecht. Ramprecht war im Vorjahr bereits zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden, doch das Oberlandesgericht Wien hat das Urteil gekippt. Jetzt muss der Fall noch einmal verhandelt werden.
Eine neue Richterin muss noch einmal die Schlüsselfrage in diesem Fall klären.
Auftrag abgekartetes Spiel?
War die Auftragsvergabe an die US-Investmentbank Lehman Brothers, die Privatisierung der Bundeswohnungen zu begleiten, ein abgekartetes Spiel, wie Grassers Ex-Mitarbeiter Ramprecht behauptet?
Oder ist es so, wie Grasser selbst stets betont: "Die Privatisierung der BUWOG ist transparent, nachvollziehbar, juristisch völlig sauber und einwandfrei gemacht"?
Entfällt Entschlagungsrecht?
Grasser hatte Ramprecht 2009 wegen übler Nachrede geklagt. Der Schuldspruch Ramprechts im Vorjahr wurde allerdings vom OLG Wien nicht akzeptiert. Hintergrund: Bei den damaligen Verhandlungen, waren zwar Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech als Zeugen geladen, sie hatten sich aber als Beschuldigte bei den BUWOG-Ermittlungen einer Aussage vor Gericht entschlagen.
Aus Sicht des OLG hätte der Richter hier genauer prüfen müssen, ob die drei tatsächlich das Recht hatten, eine Aussage abzulehnen. Denn das Entschlagungsrecht entfällt, wenn Beschuldigte bereits vor der Staatsanwaltschaft zu einem Themenkomplex ausgesagt haben, so das OLG.
"Unwahrheit gesagt"
Ramprechts Anwalt Michael Pilz sieht der Neuauflage des Verfahrens zuversichtlich entgegen. Bei den Ermittlungen im BUWOG-Strafverfahren gebe es mittlerweile große Fortschritte beim Teilbereich Lehman-Vergabe, sagt Pilz, etwa einen Abschlussbericht der Polizei und Telefonabhörprotokolle. All das müsse nun vom Gericht gewürdigt werden, so der Anwalt Ramprechts.
Grassers Anwalt Michael Rami ist wiederum optimistisch, dass Ramprecht diesmal zu Gänze verurteilt wird. Im ersten Verfahren sei mehrfach nachgewiesen worden, das Ramprecht die Unwahrheit gesagt habe, sagt Grassers Anwalt.