Sechs Vorschläge zur Verschärfung

Six-Pack gegen Defizitsünder

Mit rascher drohenden Sanktionen bei der Verletzung von Budgetspielregeln sollen die Staaten rechtzeitig daran gehindert werden, auf ihrem Schuldenpfad weiterzugehen, wie dies bei Griechenland zuletzt zu einem Aufhäufen eines fast unbezwingbaren Schuldenbergs geführt hat. Durch die Reform drohen ständigen Euro-Schuldensündern in Extremfällen Strafen in Milliardenhöhe.

Mehr Koordination

Außerdem werden Schritte gesetzt, um die Volkswirtschaften in der Eurozone besser zu steuern und zu koordinieren. So sollen auch Länder mit starken Ungleichgewichten ihrer Leistungsbilanz - sowohl bei hohen Defiziten als auch bei hohen Überschüssen - besser überwacht werden. Das EU-Parlament zeigte sich erfreut, dass bei der Bestrafung von Defizitsündern in dem mit den Ländern gefundenen Kompromiss nun ein automatisches Verfahren greift.

Empfehlungen der Kommission

Vor Sanktionen muss demnach eine zweistufige Prozedur durchlaufen werden: Sollte ein Land gegen die mittelfristigen Budgetziele für eine gesunde Fiskalpolitik verstoßen, gibt es eine Warnung der EU-Kommission. Die Euroländer können mit qualifizierter Mehrheit dann dem Schuldensünder empfehlen, seine Haushaltspolitik innerhalb von fünf Monaten zu ändern, in von der Kommission als schwerwiegend bezeichneten Verletzungen in drei Monaten. Sollte innerhalb dieser Frist keine Verbesserung nachgewiesen werden, kann die Kommission dem Rat empfehlen, mit qualifizierter Mehrheit festzustellen, dass keine effizienten Anstrengungen des betroffenen Landes getroffen wurden. Wenn der Rat der Empfehlung der Kommission nicht nachkommt, kann die Brüsseler Behörde nach einem Monat ihre Empfehlung neuerlich vorlegen. Diese Empfehlung ist dann automatisch angenommen, außer es gibt eine einfache Mehrheit der Eurozone - mindestens neun Länder - , die dagegen stimmt.

Bußgeld für den Rettungsfonds

Als letzter Ausweg kann die Kommission dann dem Schuldenstaat eine Sanktion von 0,2 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts drohen, das auf gesperrte verzinste Konten zu hinterlegen ist. Die 0,2 Prozent drohen bei betrügerischen Statistiken über Defizite und Schulden, 0,1 Prozent des BIP gibt es als Strafe dann, wenn ein Euro-Land die Empfehlungen der Kommission zur Verbesserung seiner makroökonomischen Ungleichgewichte nicht umsetzt. Einen entsprechenden Vorschlag der Kommission kann der Rat nur mit qualifizierter Mehrheit zurückweisen. Bei nochmaliger Verfehlung sollen diese Mittel als Bußgeld eingezogen werden können. Das dann einbehaltene Geld soll in den Europäischen Rettungsfonds EFSF fließen.

Schärfere Kontrolle

Nach Inkrafttreten der Neuregeln können Sanktionen bereits beschlossen werden, wenn sich ein Haushaltsdefizit der Obergrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukt nähert und die betroffene Regierung nichts tut, um den Kurs zu korrigieren. Geplant ist auch eine schärfere Kontrolle der Staatsverschuldung. So wird - wenn ein Land Staatsschulden von über 60 Prozent hat - dieser Staat aufgefordert, drei Jahre hindurch diese über der Grenze liegende Verschuldung jährlich um ein Zwanzigstel zu reduzieren. Konkret würde dies bedeuten, dass beispielsweise ein Euro-Land mit einer Staatsverschuldung von 80 Prozent drei Jahre hindurch je fünf Prozent der über der 60-Prozent-Grenze liegenden Summe verkleinern müsste. (APA)