Verfassungsgericht gegen Aufhebung

Schwerarbeiterpension nicht verfassungswidrig

Im Pensionssystem sind in nächster Zeit einige Änderungen geplant, etwa bei den Invaliditätspensionen und Maßnahmen zur Hebung des Pensionsalters, also gegen Frühpensionen. Eine Form der Frühpension dürfte aber bestehen bleiben, die Schwerarbeiterpension. Zumindest hat der Verfassungsgerichtshof diese Pensionsform als rechtens erkannt und den Antrag auf Aufhebung abgewiesen.

Mittagsjournal, 21.10.2011

Regelung rechtens

Schwerarbeiter können auch künftig diese begünstigte Pensions-Form nutzen, um vorzeitig in Pension zu gehen. Denn der Verfassungs-Gerichtshof teilt die Bedenken anderer Gerichte nicht, die die Rechtsstaatlichkeit und den Gleichheitsgrundsatz verletzt gesehen haben - Bedenken vor allem gegen die Regelung zur Feststellung von Schwerarbeit. Diese besagt, dass schwere körperliche Arbeit an Kalorien-Verbrauch bemessen wird. Für die Verfassungs-Richter ist diese Festlegung rechtens.

Nachfrage bescheiden

Die Schwerarbeiter-Pension ermöglicht derzeit nur Männern vorzeitig und mit geringen Abschlägen in Pension zu gehen, im Alter von 60 Jahren, wenn sie lange gearbeitet, und gegen Ende ihrer Berufslaufbahn Schwerarbeit geleistet haben. Diese Möglichkeit gibt es seit knapp fünf Jahren, allerdings ist die Nachfrage eher bescheiden. Denn Ende September haben 3.150 eine Schwerarbeitspension bezogen.