Viele Befürworter - rechtlich nicht möglich

U-Ausschuss: Debatte um Fernsehübertragung

In den nächsten Wochen beginnt im Parlament der Untersuchungsausschuss zu mutmaßlichen Korruptionsaffären vergangener Jahre. Die Nationalratspräsidentin und die Oppositionsparteien befürworten Fernsehübertragungen daraus. Nach geltender Gesetzeslage ist das derzeit aber in Österreich nicht möglich. Das zu ändern hält Politikwissenschafter Pelinka für vernünftig.

Morgenjournal, 07.01.2012

Berichte derzeit nur über Medienvertreter

Zu den interessantesten Teilen eines Untersuchungs-Ausschusses gehören die Zeugenaussagen - die sind in Österreich nur für Journalisten zugänglich. Die dürfen zwar darüber berichten, was sie gesehen und gehört haben, Radiomikrofone und Fernsehkameras sind aber ausdrücklich verboten.

Üblich in anderen Ländern

In Deutschland, Großbritannien oder den USA dagegen dürfen Aufnahmen gemacht werden, wenn auch nicht immer. Im April 2005 etwa war im deutschen Fernsehen die Live-Übertragung des Auftritts von Joschka Fischer im Untersuchungs-Ausschuss zur VISA-Affäre ein Quotenhit.

In den USA musste sich 2004 die damalige Sicherheitsberaterin Condoleezza Rice im Untersuchungsausschuss vor laufenden Fernsehkameras für die Anti-Terrorpolitik der Bush-regierung verteidigen, oder in Großbritannien 2010 Tony Blair im Ausschuss zum Irak-Krieg.

Pelinka dafür

Der Politikwissenschafter Anton Pelinka von der Central European University in Budapest sieht TV-Übertragungen von Untersuchungs-Ausschüssen positiv. Ein U-Ausschuss sei ein Kontrollinstrument des Parlaments und dazu gehöre auch die Öffentlichkeit. Die Gefahr sei allerdings, dass Zeugen wie Angeklagte behandelt würden, ohne dass sich diese zur Wehr setzen können.

Gesetzesänderung nötig

Dazu müsste allerdings die Geschäftsordnung des Parlaments geändert werden. Rein inhaltlich wäre die Änderung von den jetzt zugelassenen Journalisten zur direkten Übertragung gar nicht so groß, meint der Politikwissenschafter. Und er verweist auf die auch in Österreich übliche Übertragung von Plenarsitzungen - die vor Jahrzehnten auch umstritten war. Pelinka, wenn Interesse besteht, sollte man das machen.

Besonders gefordert sei dann jedenfalls die Vorsitzführung des Untersuchungsausschusses, sagt Anton Pelinka, um sicherzustellen, dass die Rechte der Zeugen und auch von nicht Anwesenden geschützt bleiben.