Experten dafür

Sparen: Nur noch 165 Abgeordnete?

Die Zahl der Nationalratsabgeordneten könnte im Rahmen des Sparpaketes verkleinert werden, der Vorschlag findet sowohl in der SPÖ als auch in der ÖVP Zustimmung. Alle müssen sparen, auch die Politiker selbst - das will die Regierung damit signalisieren. Die derzeit 183 Nationalratsabgeordneten könnte man ohne weiteres auf 165 reduzieren, sagen Experten.

Morgenjournal, 26.01.2012

Anselm Peer

Wichtiges Signal

Wirklich nötig sei es nicht, die Anzahl der Nationalratsabgeordneten zu verkleinern, sagt der Präsident des Instituts für Parlamentarismus, Werner Zögernitz. Aber bei dieser Debatte stehe auch nicht der finanzielle Aspekt im Vordergrund: 2 Milliarden Euro will die Regierung pro Jahr einsparen.

Angesichts dieser Summe sind die 4 bis 5 Millionen Euro, die ein verkleinerter Nationalrat bringen würde zwar nur symbolisch, die Regierung würde damit aber eine wichtige Vorbildrolle übernehmen, sagt Zögernitz: "Wenn die Politik dadurch wieder Glaubwürdigkeit erlangt und wenn man dem Spargedanken Rechnung trägt - nach dem Motto die da oben sollen auch sparen - unter diesen Voraussetzungen halte ich es gerechtfertigt."

165 schon vor 1970

Die Zahl der Nationalratsabgeordneten um 10 Prozent zu reduzieren, also von 183 auf 165, sei verkraftbar: "Viel kleiner möcht ich deswegen nicht haben weil die Kontrollfunktion dadurch geschwächt werden könnte."

Auch die Vielfalt an unterschiedlichen Parteien sei mit 165 Abgeordneten gewährleistet, so Zögernitz. Denn so viele Abgeordnete gab es ursprünglich, bis der Nationalrat Anfang der 70er Jahre vergrößert wurde. Damit läge Österreich dann im EU-Mittelfeld, was das Verhältnis zwischen Nationalratsabgeordneten und Bürgern betrifft.

Mehr Arbeit inklusive

Generell bedeutet eine Verkleinerung des Nationalrats mehr Arbeit für die einzelnen Abgeordneten, auch die Arbeit der Ausschüsse würde intensiver werden, sagt Zögernitz. Eine Verkleinerung des Nationalrats sei im Prinzip jederzeit möglich, ein guter Zeitpunkt sei aber die neue Gesetzgebungsperiode ab den nächsten Nationalratswahlen.