Klage wegen "übler Nachrede"
Prozess Ramprecht gegen Grasser
Karl-Heinz Grasser hatte seinen Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht, gegen den er seit Jahren vor Gericht prozessiert, als psychisch labil bezeichnet. Der hat daraufhin geklagt und nun muss sich Grasser am Landesgericht Wien wegen des Verdachts der üblen Nachrede verantworten.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 24.2.2012
Belastungszeuge "diffamiert"
Als Beklagter vor dem Richter, das ist eine Rolle, die Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser offenbar nicht besonders behagt. Er will sich beim Prozess wegen übler Nachrede von seinem Anwalt vertreten lassen. Hintergrund für den Prozess ist Grassers Klage gegen seinen ehemaligen Kabinettchef Michael Ramprecht. Seit Jahren streiten die beiden Kontrahenten vor Gericht. Bisher hatte Grasser die Rolle des Klägers inne. Denn sein Ex-Mitarbeiter hatte im Zeitungsinterview erklärt, dass der Verkauf der Bundeswohnungen ein abgekartetes Spiel gewesen sei. Das bestreitet Grasser und hat deshalb Ramprecht wegen übler Nachrede geklagt. Nun schlägt Ramprecht zurück. Denn Grasser hatte in einem Zeitungsinterview behauptet, dass Ramprecht nachweislich psychisch labil sei und sich nur rächen wolle. Ramprechts Anwalt Michael Pilz versichert, Ramprecht sei psychisch bei bester Gesundheit. Grasser könne sich mit Sachargumenten gegen die Anschuldigungen nicht mehr wehren und versuche Belastungszeugen persönlich zu diffamieren. Doch dieser Versuch gehe zu weit, so der Ramprecht-Anwalt.
Inhaltliche Fragen offen
Pilz rechnet mit einem kurzen Prozess. Dass Richterin Nicole Baczak heute Freitag ein Urteil verkündet, ist eher unwahrscheinlich. Grassers Anwalt Michael Rami kündigt zahlreiche Beweisanträge an und hat einen 23 Seiten dicken Schriftsatz verfasst. Darin heißt es etwa sinngemäß, dass die Bezeichnung "psychisch labil" keine Beleidigung sei, weil der Betroffene ja nichts für seine Erkrankung könne. Justizinsider rätseln jetzt, ob Grassers Anwalt auch für das Gericht wesentliche Fragen zu den Vermögensverhältnissen Grassers oder Fragen wie: "Was haben sie sich bei ihren Aussagen gedacht?" beantworten kann. Ramprechts Anwalt Pilz will jedenfalls bei Gericht beantragen, dass der Ex-Finanzminister unter Androhung von Zwangsfolgen zum persönlichen Erscheinen beim Prozess aufgefordert wird. Bei einer Verurteilung droht Grasser eine Geldstrafe.