Hausdurchsuchungen rechtens
Niederlagen für Grasser
Ex-Finanzminister Grasser, der in der Buwog-Affäre stets seine Unschuld beteuert, hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Beschwerden gegen die Ermittlungen und Hausdurchsuchungen eingebracht. Jetzt musste er zwei Niederlagen hinnehmen. Der Antrag, die Ermittlungen gegen ihn einzustellen, wurde abgewiesen, ebenso wie seine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchungen an seinen Wohnsitzen.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 21.02.2012
Kein Verdacht gegen Steuerberater
Alle Unterlagen, die bei den Hausdurchsuchungen in der Privatwohnung und Kanzlei von Grassers Steuerberater beschlagnahmt worden sind, müssen zurückgegeben werden, so die Konsequenz aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG). Begründung: Gegen den Steuerberater besteht kein dringender Tatverdacht, deshalb wird durch die Hausdurchsuchung seine berufliche Verschwiegenheitspflicht verletzt, so das OLG.
Razzien rechtsmäßig
Die Beschwerde Grassers gegen die Hausdurchsuchungen in seinem Büro und an seinen Wohnsitzen in Wien, Kitzbühel und am Wörtersee, wurde vom OLG hingegen abgewiesen. Diese Razzien waren rechtmäßig. Allerdings mit einer Einschränkung, die Grasser Anwalt Manfred Ainedter zumindest als kleinen Erfolg seiner Einsprüche wertet.
Die Sicherstellungen bei den Hausdurchsuchungen bei Grasser wurden wegen eines Formfehlers des Gerichtes für unzulässig erklärt, sagt Ainedter. Der kuriose Hintergrund: Das Gericht hatte mit dem Hausdurchsuchungsbefehl, auch die Sicherstellung von Unterlagen bewilligt. Völlig unnötig. Denn die Staatsanwaltschaft braucht dafür keine Bewilligung des Gerichtes. Weil dafür auch die gesetzliche Grundlage fehlt, hat der Senat des Oberlandesgerichtes diesen Teil des Hausdurchsuchungsbefehls ersatzlos aufgehoben, heißt es beim OLG. Eine juristische Spitzfindigkeit, die keine Auswirkungen hat. Die Ermittler dürfen die beschlagnahmten Unterlagen auswerten.
BUWOG-Ermittlungen laufen weiter
Heute ist außerdem eine zweite Entscheidung bekannt geworden. Das Landesgericht Wien hat Grassers Antrag, die BUWOG-Ermittlungen einzustellen, abgewiesen. Grassers Anwalt Manfred Ainedter zeigt sich von dieser Entscheidung besonders enttäuscht: Die Entscheidung sei zwar nicht besonders überraschend, sagt Ainedter. Er kritisiert jedoch, dass das Gericht die Abweisung des Antrages praktisch nicht begründet hat.