Besonders Stiftungen im Visier
Steuerabkommen mit Liechtenstein
Ab 1. Jänner 2013 soll unversteuertes Vermögen von Österreichern auf Schweizer Bankkonten besteuert werden. Ein derartiges, aber weniger umfangreiches Abkommen wird jetzt auch mit Liechtenstein verhandelt. Man sei auf einem guten Weg, heißt es aus dem Fürstentum. Ein einheitlicher Steuersatz für Stiftungen steht im Mittelpunkt.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 11.5.2012
Geld bei Stiftungen zu holen
So reichlich wie von der Schweiz wird der Geldsegen von Liechtenstein nicht ausfallen. Insider rechnen mit rund 50 Millionen Euro an Nachzahlungen aufgrund nicht versteuerter Einlagen österreichischer Bankkunden im Fürstentum. Wesentlich mehr soll es bei den Stiftungen zu holen geben.
50.000 Stiftungen sollen es insgesamt sein und in vielen dieser anonym geführten Einrichtungen schlummern Gelder, die Österreicher am Finanzamt vorbeigeschleust haben. Darauf zielt das Abkommen ab. Man sei bei den bilateralen Gesprächen auf gutem Wege, sagt Katja Gey, Leiterin der Stabstelle für internationale Finanzplatzagenden der Liechtensteiner Regierung, "insofern als dass wir auch Stiftungen in Bezug auf die Vermögen, die von einer Stiftung verwaltet werden, und in Bezug auf die Erträge, die eine Stiftung erwirtschaftet, entsprechend in das Abkommen miteinbeziehen wollen; sowohl was die Vergangenheit betrifft, als auch was die künftige Besteuerung betrifft."
Erreicht werden soll eine Einigung, nach der aus steuerlicher Sicht keine Rolle spielt, ob jemand sein Geld in einer Stiftung in Österreich oder in Liechtenstein anlegt. "Da möchten wir eine Gleichstellung", so Gey. Es könnte auf einen Steuersatz von rund 20 Prozent hinauslaufen. Es sei durchaus sinnvoll, das Abkommen gleichzeitig mit dem Schweizer Abkommen anzustreben, sagt Katja Gey.
Strengeres Abkommen mit Großbritannien
Die Liechtensteiner haben bereits Erfahrungen mit neuen Steuerabkommen. Mit Großbritannien wurde eines abgeschlossen, das - anders als jenes mit Österreich – eine Deklaration der Steuerpflichtigen vorsieht. Briten mit Bankkonten in Liechtenstein wurden aufgefordert, ihr Vermögen zu deklarieren und tatsächlich folgten rund 2.000 Engländer diesem Aufruf.
Wer nicht nachweisen könne, dass er das Geld versteuert hat oder gar nicht steuerpflichtig ist, mit dem soll die Kundenbeziehung bis 2016 beendet werden, sagt Simon Tribelhorn vom Liechtensteiner Bankenverband: "Der Kunde kann das machen, indem ein Steuerberater bestätigt, dass er die entsprechenden Vermögen deklariert hat oder durch eine Selbsterklärung, wobei dann ein spezieller Warnhinweis enthalten ist, dass er die Erklärung nur dann machen soll, wenn er sich wirklich sicher ist, dass die Gelder deklariert sind."
Dabei verstehen die Briten keinen Spaß. Eine unabhängige Gesellschaft prüft die Banken jährlich, ob sie ihre Pflichten erfüllen und von den Kunden eine Weißgeld-Deklaration verlangen. Das Ergebnis ergeht an das Britsiche Schatzamt. Wie mit Kunden aus Ländern ohne Abkommen umgegangen wird, erklärt Tribelhorn so: "Es besteht im Moment kein Gesetz, das sie dazu verpflichtet abzuklären, ob das Geld wirklich deklariert ist. Weiß die Bank, dass das Geld nicht deklariert ist, wird es nicht mehr entgegen genommen." Wie die Banken an diese Informationen kommen, ließ sich allerdings nicht herausfinden.