Riegel gegen Eigenwerbung

Neue Regeln für Regierungsinserate

In fünf Wochen treten strenge Regeln für Werbemaßnahmen öffentlicher Stellen in Medien in Kraft. Das sogenannte Medientransparenzgesetz soll sichtbar machen, in welchen Blättern Ministerien inserieren und was das kostet. Die Richtlinien für die Gestaltung von Regierungsinseraten sind nun in Begutachtung gegangen.

Abendjournal, 24.5.2012

Verpönte Eigenwerbung

Das Gesetz soll auch verhindern, dass Minister unter dem Vorwand der Bürgerinformation Imagewerbung betreiben. Denn als Sachinformation getarnte Eigenwerbung von Regierungsmitgliedern war jahrzehntelang üblich und wurde von der jeweiligen Opposition ebenso lange kritisiert. Ab 1. Juli soll das Vergangenheit sein.

Keine Ministerfotos

Der wichtigste Punkt in dem Zusammenhang ist schon im Gesetz selbst geregelt: ein Fotoverbot. Regierungsinserate müssen künftig ohne Konterfeis von Ministern und Ministerinnen auskommen. Jetzt kommt noch ein ausdrückliches Verbot der Vermarktung der Tätigkeit eines Rechtsträgers dazu, das in den Richtlinien des Bundeskanzleramts festgeschrieben wird.

Nutzen für den Leser

Weiters wird vorgegeben, dass Inserate nur Sachinformationen aus dem jeweiligen Wirkungsbereich enthalten dürfen, die auch einen Nutzen für den Leser haben. Als Beispiele werden in den Richtlinien unter anderem Serviceangebote, Jobangebote und Hilfestellungen für Bürger in bestimmten Lebenslagen genannt.

Verwechslung ausgeschlossen

Und gestaltet sein müssen die Inserate so, dass eine Verwechslung mit dem redaktionellen Teil eines Mediums ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber muss das Medium sogar vertraglich dazu verpflichten, eine eindeutige Kennzeichnung vorzunehmen, heißt es im Richtlinien-Entwurf.