Hallein: Protest gegen Abschiebung
In der Salzburger Stadt Hallein sorgt derzeit eine geplante Abschiebung einer armenischen Familie für Aufregung. Die Mutter und ihr achtjähriges Kind sind Montag Früh in Schubhaft genommen worden. Die beiden gelten als gut integriert. Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) hat das Innenministerium gebeten, den Fall neu zu prüfen.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 6.8.2012
Andreas Landrock
Alle Asylanträge abgelehnt
In den frühen Morgenstunden klopften Beamte an das Haus der Familie in Hallein. Sie wollten die gesamte fünfköpfige Familie mitnehmen, trafen aber nur die Mutter und ihren achtjährigen Sohn an. Beide wurden in Schubhaft genommen. Die Armenierin, eine Volksschullehrerin, soll panisch reagiert haben – so schildert es eine Vertrauensperson der Familie.
Die Familie lebt seit acht Jahren in Österreich, sämtliche Asylanträge wurden in allen Instanzen abgelehnt. Zum Verhängnis wurde ihr offenbar das Verhalten des Vaters. Der 45-Jährige soll sich mehrmals strafbar gemacht haben und etwa auf eine Polizeistreife losgegangen sein und mehrere Diebstähle verübt haben. Der älteste, 21-jährige Sohn ist untergetaucht, von ihm fehlt jede Spur.
Burgstaller: Fall nochmals prüfen
Doch die Mutter, der jüngste und der zweitälteste Sohn gelten als gut integriert. Der jüngere besucht die Volksschule, der 17-jährige hat zuletzt die 6. Klasse des BORG positiv abgeschlossen. Eine auf Abschiebefälle spezialisierte Anwaltskanzlei aus Oberösterreich versucht nun, die armenische Familie doch noch zu retten.
Diese Woche will sie eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einbringen, dieser Schritt gilt als letzte Chance. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention hält auch Landeshauptfrau Gabi Burgstaller es in diesem Fall für unzumutbar, "wenn die Mutter mit ihrem jüngsten Sohn auch ohne Gatten und ihre anderen Kindern abgeschoben würde".
Bereits Anfang Juli habe sie die Innenministerin um eine Stellungnahme ersucht, wie sich die Verankerung der Kinderrechte in der Bundesverfassung auf den Vollzug des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes auswirke. Auch der aktuelle Fall solle nun unter diesem Gesichtspunkt geprüft werden, heißt es aus Burgstallers Büro.