Kindesabnahmen: Zu hohe Heimkosten

Eltern, deren Kinder zwangsweise in einem Heim untergebracht werden, befinden sich in einem Teufelskreis. So wird von einer Salzburger Familie, einerseits verlangt, dass sie ihre Schulden abbaut, um die Kinder zurück zu bekommen. Andererseits aber müssen die Eltern für die ungeliebte Heimunterbringung der Kinder monatlich 320 Euro zahlen. Auch bei der Jugendwohlfahrt hat man mit dieser Rechtslage wenig Freude. Denn viele Eltern müssen sogar für ambulante Erziehungshilfe bezahlen.

Mittagsjournal, 28.9.2012

Eltern müssen Heimplatz zahlen

Ambulante Betreuer, wie Therapeutinnen oder Erziehungshelfer sollen beitragen, Familien rechtzeitig zu stabilisieren. Eskalationen und in der Folge Kindesabnahmen sollen so verhindert werden. Doch in manchen Bundesländern, etwa in Salzburg, muss von den Eltern dafür ein Kostenbeitrag eingehoben werden, bedauert der Jugendamtsleiter in Salzburg-Umgebung Hannes Herbst, denn oft lehnen die Eltern eine ambulante Betreuung aus Kostengründen ab, dann müsse ihnen das Kind abgenommen werden.

Nur bei Eltern mit besonders geringem Einkommen fällt in Salzburg der Kostenersatz weg. Der Jugendamtschef wünscht sich nun eine Gesetzesänderung.

Weniger kritisch sieht er, dass Eltern für die Heimunterbringung ihrer Kinder zahlen müssen und dazu ihr Lohn gepfändet wird - selbst dann wenn die Eltern die Kinder wieder zu Hause haben möchten. Freilich könnte man die Zahlungen als Motivation für die Eltern sehen, sich zu bemühen, damit die Kinder wieder nach Hause kommen, wo ja auch Kosten anfallen.

Verschwiegenheitspflicht störend

Der Jugendamtschef Herbst wünscht sich aber auch eine gesetzliche Lockerung der Verschwiegenheitspflicht in Jugendamtsfällen. Denn selbst wenn Eltern das Jugendamt öffentlich attackieren - wie ein Salzburger Ehepaar über das "Am Schauplatz" heute Abend in ORF 2 berichtet und über das Ö1 heute Früh berichtet hat, dann darf sich das Jugendamt nicht wehren und keine Auskunft über den Einzelfall erteilen.

Journalisten sind auf den Gerichtsakt angewiesen. Dass die Eltern nur Teile des Akts weitergeben, ist aber nie ganz auszuschließen. Jugendamtschef Herbst zum Thema Verschwiegenheitspflicht: es sei auch eine subjektive Berichterstattung nicht zum Wohle des Kindes.

Gutachterattest positiv

In dem Salzburger Fall wird heute bekannt: Die Eltern sollen nicht nur einmal delogiert und 48 Stunden in U-Haft gewesen sein. Eine Verwandte hat angegeben, sie seien mehrfach delogiert worden, die Kinder seien teils nicht zur Schule gegangen. Allerdings spricht für die Eltern, dass ein Gerichtsgutachter ihnen schon vor Jahren Erziehungsfähigkeit attestiert und sich für eine Rückkehr der Kinder zu den Eltern ausgesprochen hat.