Kärntner Urteile: Experten geteilter Meinung
„Ein Albtraum“ - so hat der gestern zu fünfeinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilte frühere ÖVP-Kärnten-Chef Josef Martinz sein Urteil kommentiert. Strafrechtsexperten sind uneinig, ob die Urteile zu hart sind, aber sie sehen den zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilten Steuerberater Birnbacher als klassischen Kandidaten für eine Fußfessel.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 2.10.2012
Pirklbauer: Angemessen
Wenn die Urteile halten, könnte Dietrich Birnbacher das ein Jahr unbedingt auch mit einer Fußfessel verbringen, sagt der Linzer Strafrechtler Alois Pirklbauer. Nachdem das Gericht kein Fußfesselverbot verhängt habe, wäre es denkbar den unbedingten Strafteil im elektronisch überwachten Hausarrest zu vollziehen.
Die fünfeinhalb Jahre Haft für ehemaligen Chef der Kärntner ÖVP, Josef Martinz, hält Pirklbauer für angemessen, man müsse die Höhe des Schadens von sechs Millionen Euro berücksichtigen.
Schwaighofer: Zu hart
Dieses Urteil ist zu hart, sagt hingegen sein Innsbrucker Kollege Klaus Schwaighofer. Vier Jahre wären angemessen gewesen bei Unbescholtenheit.
OGH am Zug
Skeptisch sehen die beiden die unbedingten Haftstrafen für die mittlerweile ehemaligen Manager der Landesholding - sie seien wohl unter großem politischen Druck gestanden. Jetzt ist der Oberste Gerichtshof am Zug, er entscheidet, wie es rechtlich weitergeht. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger haben Nichtigkeitsbeschwerden angekündigt. Bis zu den endgültigen Urteilen wird es aber noch einige Monate dauern.