"Im Ö1-Journal zu Gast"
Walter Geyer: Lücken im Korruptions-Strafrecht
Österreichs oberster Korruptions-Staatsanwalt Walter Geyer ist seit heute in Pension. Er verabschiedet sich als Leiter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit Lob aber auch mit Kritik an den neuen Anti-Korruptions-Regelungen. Geyer sieht nämlich eine neue Lücke im Korruptionsstrafrecht und er schlägt außerdem eine Einschränkung der Bargeldzahlungen in Österreich vor.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 1.12.2012
Der scheidende Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft Walter Geyer im Journal zu Gast bei
Österreichs oberster Korruptions-Staatsanwalt Walter Geyer verabschiedet sich mit Lob, vor allem aber auch mit Kritik an der neuen Anti-Korruptions-Gesetzgebung in Österreich. Im Ö1-Journal zu Gast zieht er Bilanz. Konkret kritisiert er, dass es im Korruptionsstrafrecht eine neue Lücke gibt, generell fordert er maximale Transparenz und eine gläserne Verwaltung. Und er wünscht sich darüber hinaus, dass der Bargeldverkehr in Österreich nach französischem und italienischem Vorbild eingeschränkt wird, weil dadurch Steuerhinterziehung und Korruption eingeschränkt werden könnten.
Konkret verweist Geyer auf Italien und Frankreich, wo es schon Grenzen für Barzahlungen von 1.000 bzw. 3.000 Euro für Firmen gebe. Auch in Österreich wäre das sinnvoll, zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Korruption. So könne man Geldflüsse besser kontrollieren, meint Geyer.
In Sachen Verschleierungsgeschäfte und Geldwäsche, wo Geyer zugibt, dass die Ermittler auf verlorenem Posten stehen, schlägt Geyer vor, den Geldfluss an Briefkasten-Firmen im Ausland wesentlich zu erschweren.
Kritik übt Geyer daran, dass die Politik zwar Lücken im Korruptionsstrafrecht geschlossen habe, aber eine neue Lücke geschaffen habe. Konkret: Wer Geld für einen gemeinnützigen Verein gezahlt hat für ein ordnungsgemäßes Amtsgeschäft eines Beamten oder Politikers, mache sich nicht strafbar. Das birgt für Geyer eine große Gefahr. Er kenne keine vergleichbare Rechtsordnung weder in Deutschland oder in der Schweiz, wo so etwas straflos wäre. Geyer rät zur Abschaffung dieser Bestimmung. Generell plädiert Geyer für den weitestgehenden Einblick der Bürger in die Ausgaben der öffentlichen Verwaltung.
Vier Jahre Aufbauarbeit
Geyer, der in den 80er Jahren vorübergehend Grün-Politiker war, hat in den vergangenen vier Jahren die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgebaut und geleitet. Gestern war sein 65ter Geburtstag und zugleich sein letzter Arbeitstag.
Geyers Nachfolgerin als Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird übrigens die bisherige Vizechefin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Ilse-Maria Vrabl-Sanda. Das hat Justizministerin Beatrix Karl gestern bekannt gegeben.