Freisprüche im Bawag-Prozess

Zwei Jahre nachdem der Oberste Gerichtshof die Urteile im ersten Bawag-Prozess aufgehoben hat, sind heute die Urteile im Bawag-Verfahren Nummer zwei gefallen. Sechs von sieben Angeklagten wurden frei gesprochen. Einzig der frühere Bawag-Aufsichtsratschef Günther Weninger wurde zu einem Monat bedingt verurteilt. Frei gesprochen wurden neben früheren Bawag-Managern und Vorständen auch der Investmentbanker Wolfgang Flöttl. Der Vorwurf der Untreue sei nicht haltbar gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Abendjournal, 18.12.2012

Aufatmen bei Flöttl

Investment-Banker Wolfgang Flöttl ist nach dem Freispruch erleichtert. Jetzt gehe es ihm gut, es werde endlich einmal einen entspannten Abend mit seiner Frau in Wien geben.

Ebenso seine Frau, Anne Eisenhower. Sie hat im ersten Prozess noch fünf Millionen Euro als Wiedergutmachung angeboten, um eine Haftstrafe für ihren Mann zu vermeiden. Nun ist sie glücklich, dass sich die Gerechtigkeit durchgesetzt habe.

Flöttl-Anwalt Herbert Eichenseder lobt die Verhandlungsführung im zweiten Bawag-Prozess. Es sei emotionslos und sehr straff geführt worden, anders als beim ersten Prozess.

Ähnlich auch Richard Soyer, Anwalt des einzig Verurteilten, Ex-Bawag Aufsichtsratschef Günter Weninger. Das mangelhafte erste Urteil habe heute einen würdigen Abschluss gefunden.

Weninger selbst wurde wegen eines Bilanzdelikts beim ÖGB zu einem Monat bedingt verurteilt. Er beteuert, im Sinne des Gewerkschaftsbundes gehandelt zu haben und hat das Urteil heute angenommen.

Elsners Schatten

Obwohl er beim zweiten Bawag-Prozess bis heute nicht teilgenommen hat, steht Helmut Elsner doch im Mittelpunkt. Der Richter lässt es sich nicht nehmen, das System Elsner aufzuzeigen. Wo „Ja, Elsner“ draufstand, habe niemand mehr nachgefragt, so der Richter. Kritik an den Urteilen kommt von Elsners Anwalt Andreas Stranzinger, weil der Verbleib der verspekulierten Bawag-Millionen noch immer ungeklärt sei. Nur eines wisse man, keiner wolle etwas gewusst haben.

Der Anwalt will eine Wiederaufnahme des Verfahrens, denn wenn Flöttl nichts gewusst habe, könne auch Elsner nicht gewusst haben.