Bankgeheimnis: Mögliche Bedingungen an EU

Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) betonte bisher immer, dass sie am Bankgeheimnis festhalten wolle. Für Steuerausländer könnte es aufgehoben werden, erklärten Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP). Wie das gehen soll, wurde bisher nicht näher erläutert. In einem Entwurf für einen Brief an die EU nennt Finanzministerin Fekter jetzt Bedingungen, unter denen sie sich Verhandlungen über einen Informationsaustausch vorstellen könnte.

Abendjournal, 25.4.2013

Auch Stiftungen einbeziehen

In dem Briefentwurf stehen vier Bedingungen, unter denen Österreich über das Ende des Bankgeheimnisses für Steuerausländer verhandeln könnte. Erstens, dass in einen Informationsaustausch nicht nur Konten und Sparbücher einbezogen werden, sondern auch Trusts, also Stiftungen. Reiche haben ihr Geld gewöhnlich nicht nur am Sparbuch.

Zweitens mehr Transparenz - demnach sollen auch Daten über die Eigentümer von Unternehmen, Stiftungen und dergleichen ausgetauscht werden. Nur so kann Schwarzgeld seinen Besitzern zugeordnet werden.

Abkommen mit Schweiz und Liechtenstein sollen bleiben

Weiter steht in dem Brief, dass die Steuerabkommen zwischen Österreich und der Schweiz und Österreich und Lichtenstein weiter bestehen bleiben sollen. Darin ist nämlich auch die Einbehaltung der Quellensteuer geregelt. Die bringt Österreich derzeit rund 75 Millionen Euro im Jahr und darauf will die Finanzministerin keinesfalls verzichten.

Außerdem sollen alle Drittländer als Vertragsparteien den Europäischen Gerichtshof als einzige juristische Behörde in Streitfällen anerkennen.

Kein gemeinsamer Brief mit Kanzler

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) ließ erste Berichte, wonach es sich bei dem Entwurf um einen gemeinsamen Brief von ihm und der Finanzministerin handle, über einen Sprecher dementieren: Es brauche bei diesem Thema sachliche Diskussionen, keine Schnellschüsse.

In der morgigen Ausgabe der Tageszeitung "Kurier" sagt Faymann, er werde diesen Brief nicht unterschreiben.