Pferdefleisch: Karl bremst höhere Strafen

Der Skandal um falsch deklariertes Pferdefleisch soll sich jetzt in schärferen Bestimmungen niederschlagen. Die Koalition will die Verwaltungsstrafen für solchen Etikettenschwindel empfindlich erhöhen. Wenn es nach Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) geht, wird es auch einen neuen Straftatbestand der groben Konsumententäuschung geben - mit bis zu einem Jahr Haft bedroht. Doch Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) ist dagegen.

Mittagsjournal, 30.4.2013

Stöger: Bis zu ein Jahr Haft

Der Gesundheitsminister will die Strafen für Betrug im Lebensmittelbereich drastisch verschärfen. Konsumententäuschung, wie sie zuletzt mit dem Pferdefleischskandal aufgeflogen ist, soll nicht mehr nur ein Verwaltungsverstoß sein, sondern auch als gerichtlicher Tatbestand geahndet werden können - mit einer Strafandrohung von bis zu einem Jahr Haft. Zudem will der Minister die Höchstsätze für Geldstrafen deutlich anheben.

Die Eckdaten des Entwurfs zur Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) hatte Minister Stöger schon im Februar dargelegt. Er sieht eine Erhöhung der Höchststrafen für falsche Kennzeichnung von derzeit maximal 20.000 auf 50.000 Euro vor, im Wiederholungsfall von 40.000 auf 100.000 Euro. Bestraft wird überdies, wer vorgeschriebene Untersuchungen für Fleisch umgeht. Schon damals hatte der Gesundheitsminister auch angekündigt, mit Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) über Änderungen im Strafrecht reden zu wollen. Wer Konsumenten hinsichtlich der Zusammensetzung oder anderer wichtiger Eigenschaften eines Lebensmittels vorsätzlich in die Irre führt, soll nunmehr mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr rechnen müssen, sagte Stöger dazu am Dienstag. Das wirke abschreckend und stärke die Position der Konsumenten.

Karl: Verwaltungsstrafrecht zuständig

Der LMSVG-Entwurf ist am vergangenen Freitag in Begutachtung gegangen. Die Frist läuft bis 21. Mai. Der Koalitionspartner ÖVP hatte bei der Vorstellung der Pläne Zustimmung signalisiert. Heute sagt allerdings Justizministerin Karl, sie wolle nicht alle Probleme über das gerichtliche Strafrecht lösen. Sie setze eher auf das bestehende Verwaltungsstrafrecht. Eine Arbeitsgruppe soll jetzt klären, ob das in diesem Fall ausreiche.

Laut Lebensmittelsicherheitsbericht 2011 kam es in diesem Jahr in Österreich zu 4.495 Beanstandungen von Proben. 159 davon erfolgten wegen Gesundheitsschädlichkeit, 1.177 Proben wurden als für den menschlichen Verzehr ungeeignet erklärt, 302 wegen Mängeln in der Zusammensetzung, 1.260 wegen zur Irreführung geeigneten Angaben, 1.359 wegen Kennzeichnungsmängeln sowie 1.806 wegen sonstiger Beanstandungsgründe, zum Beispiel im Hinblick auf unerwünschte Stoffe.

Bei den innerhalb der EU vereinbarten Tests auf Pferdefleisch im Zuge des Mitte Jänner aufgeflogenen Betrugsskandals waren in Österreich zwei falsch deklarierte Proben festgestellt worden, so die vor zwei Wochen veröffentlichte Bilanz. Rückstände des Schmerzmittels Phenylbutazon fanden sich nicht.

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