Snowden zieht Asylantrag für Russland zurück
Der frühere US-Geheimdienstmann und nunmehrige Aufdecker Edward Snowden hat Dutzende Asylansuchen in die Welt geschickt, auch nach Österreich. Seinen Antrag an Russland hat er mittlerweile zurückgezogen, nachdem der russische Präsident Putin persönlich zugesagt hatte - allerdings unter Bedingungen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 2.7.2013
"Darf USA nicht mehr schaden"
Brasilien, Kuba, Indien, Irland, Frankreich, die Niederlande - das sind nur einige der 30 Länder, denen Edward Snowden laut der Plattform Wikileaks Briefe mit der Bitte um Asyl geschickt hat. Seinen Asylantrag für Russland hat e, laut Angaben des Sprechers von Wladimir Putin wieder zurückgezogen, nachdem er erfahren habe, welche Bedingungen Russland stellt. Wladimir Putin hatte gestern erklärt, Snowden könne bleiben und werde nicht ausgeliefert, er müsse aber damit aufhören, den USA zu schaden und dürfe keine Daten mehr veröffentlichen.
Asyl in Venezuela?
Snowden sitzt seit eineinhalb Wochen im Transitbereich des Moskauer Flughafens Scheremetevo fest, allerdings hat ihn dort seit seiner Ankunft aus Hongkong niemand gesehen. Auch in Venezuela hat Snowden um Asyl gebeten und der venezolanische Präsident Nicolas Maduro, der gerade auf Staatsbesuch in Moskau ist deutet an, dass dieser Antrag positiv beantwortet werden könnte, denn Snowden habe mit seinen Enthüllungen etwas sehr wichtiges für die Einhaltung Menschenrechte getan: "Er verdient Schutz durch die Welt. Bisher hat er uns nicht darum gebeten. Aber wenn er es tut werden wir die Frage beantworten", sagt Maduro.
Nein aus formalen Gründen
Aus anderen Ländern hat sich Snowden bereits Absagen geholt. Aus der polnischen Botschaft in Moskau heißt es etwa, Polen habe kein Interesse daran, Snowden Asyl zu gewähren, außerdem entspreche das Fax, das die Botschaft bekommen habe, nicht den Formalvorschriften, der Antrag werde daher nicht behandelt. Ähnlich die Reaktion aus Finnland, Deutschland, Norwegen und einigen anderen europäischen Ländern: Ein Asylantrag könne erst entgegengenommen werde, wenn der Antragsteller den Boden des Landes betreten habe.