Ägypten-Urlaub: Auch rechtlich ein Abenteuer
Das österreichische Außenministerium hat keine Reisewarnung herausgegeben, rät aber von nicht dringenden Reisen außerhalb der Tourismusgebiete ab. Wer einen Urlaub in Ägypten gebucht hat, kann zumindest aus Sicht des Vereins für Konsumenteninformation stornieren, die Reiseveranstalter sehen das derzeit noch anders.
8. April 2017, 21:58
(c) Weiken, EPA
Mittagsjournal, 5.7.2013
Lage "zu ruhig"
In den Tourismusgebieten am Roten Meer ist es ruhig - zu ruhig, findet der Österreicher Hubert Minihuber. Seit 22 Jahren ist er in Ägypten und betreibt in Sharm el Sheik eine Tauchschule. 50 Prozent Geschäftsrückgang muss er verkraften, sagt er, und für Benzin zum Beispiel müsse man sich zum Teil nächtelang anstellen. Dabei sei die Auslastung der Hotels am Roten Meer mit 60 bis 70 Prozent noch recht gut, sagt der österreichische Wirtschaftsdelegierte Kurt Altmann. In Kairo liege die Auslastung nur mehr bei fünf bis zehn Prozent.
Veranstalter pochen auf Stornogebühr
Dass es in den Urlaubsorten Hurghada und Sharm el Sheik ruhig sei, das teilen die Reiseveranstalter besorgten Touristen mit. Von den Demonstrationen in Kairo merke man dort nichts, sagt Kathrin Limpel von Tui Österreich. Ausflüge nach Kairo seien bis einschließlich Montag abgesagt. Dann werde man weitersehen.
Wer seine Reise nicht antreten will, der könne bis 28 Tage vor Reiseantritt umbuchen, danach fallen Gebühren laut normalen Stornierungsbedingungen an, sagt Limpel. Man werde sich aber jeden Einzelfall ansehen.
VKI: Recht auf kostenlosen Rücktritt
Peter Kolba vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht das anders: Laut Urteil des Obersten Gerichtshofs müsse es keine offizielle Reisewarnung geben, um kostenlos zu stornieren. Es komme darauf an, wie sich dem Reisenden die Situation darstellt, sagt Kolba. Als Leitbild gelte der "verständige Verbraucher", und wenn für diesen im Lichte der seriösen Medienberichterstattung eine Reise unzumutbar sei, dann habe er ein kostenloses Rücktrittsrecht.
Aus der Sicht des VKI sei die Lage eindeutig, sagt Peter Kolba. Die Gegebenheiten für einen Rücktritt seien vorhanden, man sollte aber allfällige Stornogebühren bezahlen, vorbehaltlich der Rückforderung und einer rechtlichen Klärung.
Unterschiedliche Rechtsauffassungen - für Urlauber bleibt also der Tipp: genau informieren und gegebenenfalls entstandene Kosten danach zurückfordern.
Link
Übersicht
- Naher Osten
- Tourismus