Lehrer: Regierung hat nachgebessert

Dass die lange festgefahrenen Verhandlungen über ein neues Lehrerdienstrecht zu einem Ergebnis zu kommen scheinen, liegt am offenbar nachgebesserten Angebot: Grundsätzlich ist geplant, für alle Lehrer ein einheitliches Dienstrecht einzuführen, mit höheren Einstiegsgehältern, einer flacheren Lebensverdienstkurve und einer längeren Lehrverpflichtung - zu nunmehr attraktiveren Bedingungen.

Stift und Zettel

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Mittagsjournal, 16.7.2013

Zulagen und Abgeltungen

Lehrer sollen künftig zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn mehr verdienen, nämlich mindestens 2.420 Euro. Dann aber soll das Gehalt nicht mehr so stark steigen wie bisher, das sieht zumindest der derzeitige Entwurf zum neuen Lehrerdienstrecht vor. Außerdem sollen Lehrerinnen und Lehrer künftig länger unterrichten, statt 20 bzw. 22. Stunden pro Schulwoche werden es 24 Stunden sein. Allerdings fällt in diese Arbeitszeit nicht nur der klassische Unterricht, sondern auch die Betreuung von Schüler, die Beratung von Eltern. Den Lehrern wird das aber auch abgegolten. Für diese zusätzlichen Tätigkeiten gibt es Zulagen.

Bonus, Zuschlag, Unterstützungspersonal

Zudem gibt es einen Bonus für arbeitsintensive Tätigkeiten, etwa für Klassenvorstände oder für Unterrichtsfächer, die mit beträchtlichen Vor- oder Nachbereitungszeiten verbunden sind. Dafür gibt es einen finanziellen Zuschlag, genauso wie für Lehrerinnen und Lehrer, die die Leitung einer Schule übernehmen. Einen Zusatz-Verdienst gibt es auch bei Prüfung, die sogenannten Prüfungs-Taxen bleiben. Unterm Strich gibt es also zum Grundgehalt etliche Möglichkeiten des Zuverdienstes, wenn es nach dem derzeitigen Entwurf des neuen, einheitlichen Lehrerdienstrechts gibt.

Und Lehrerinnen und Lehrer sollen künftig von administrativen und unterrichtsfremden Tätigkeiten durch sogenanntes Unterstützungspersonal entlastet werden. Wie viel genau gebraucht wird, ist aber noch nicht klar. Das ist einer der noch offenen Punkte. Klar ist aber schon, Junglehrer sollen sich fünf Jahre lang aussuchen können, ob sie sich für das neue Lehrer-Dienstrecht entscheiden.