Patientendaten: Korruptionsverdacht
In der Affäre um die Weitergabe von Gesundheitsdaten hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft heute Vormittag ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Vorwurf lautet: Verdacht der Bestechlichkeit.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 26.8.2013
Bestechung und Bestechlichkeit
Gesundheitsdaten gegen Geld - vergangene Woche wurde noch geprüft, heute hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sagt Sprecher Erich Mayer: "Wir ermitteln gegen unbekannte Täter einerseits im Bereich derjenigen Ärzte, die als Amtsträger gelten, wegen Bestechlichkeit. Und auf der anderen Seite wegen Bestechung gegen diejenigen Verantwortlichen von Unternehmen, die Zahlungen geleistet haben, um diese Daten zu erhalten."
Derzeit ermittelt der Korruptionsstaatsanwalt noch gegen unbekannte Täter. Die entscheidende Frage dabei: Kann man Ärzte wirklich als Amtsträger einstufen? Zum Teil ja, sagt Erich Mayer: "Wir gehen jedenfalls davon aus, dass diejenigen Ärzte, die bei öffentlichen Spitälern angestellt sind, als Amtsträger gelten, zumindest seit dem 1.1.2013."
Bis zu drei Jahre Haft
Im Falle vom Bestechlichkeit beträgt die Strafdrohung bis zu drei Jahre Haft, wenn der angenommene Vorteil weniger als 3.000 Euro beträgt. Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung wird nun von der Staatsanwaltschaft mit den weiteren Ermittlungen beauftragt.
Nach bisherigen Informationen haben mindestens 350 Ärzte, 120 Spitäler und 200 Apotheken Informationen über Medikamenten-Verschreibungen an ein Marktforschungsunternehmen geliefert.