Datenweitergabe: Ärzte wollen jetzt selbst Verbot

Ärzte- und Apothekerkammer schließen sich dem Vorstoß der Krankenkassen an, die Weitergabe und den Verkauf von Gesundheitsdaten zu untersagen. Beide können sich vorstellen, das generelle Verbot der Datenweitergabe festzuschreiben, wie es schon die Sozialversicherung angekündigt hat. Aber die Ärztekammer will das jedenfalls auch selbst regeln.

Schild der Datenschutzkommission

(c) Schlager, APA

Mittagsjournal, 22.8.2013

Ärztekammer will selber Sanktionen

Der Vorschlag der Krankenkassen gehe den Ärzten nicht weit genug, sagt Ärztekammer-Präsident Artur Wechselberger. Denn die Ärztekammer vertrete auch Ärzte, die keinen Kassenvertrag haben, "daher wäre es besser, wenn das die Ärztekammer in ihrem autonomen Bereich im Sinne einer Verordnung regelt", so Wechselberger. Und das gälte dann für alle Ärzte mit Praxis, jene mit Krankenkassenvertrag aber auch jene ohne Vertrag, etwa Wahl- oder Privatärzte. Das Verbot der Weitergabe würde auch alle Daten betreffen, die Ärzte zur Verfügung haben - "auch wenn das in einer Form geschehen sollte, die keinen Schluss auf Patienten ermöglicht."

Doppelregelung möglich

Verstöße gegen das Verbot soll nach dem Disziplinarrecht der Ärztekammer geahndet werden, sagt Wechselberger - Das ermögliche Ermahnungen bei kleinen Vergehen, über Geldstrafen bis zum Entzug der Berufsberechtigung in schweren Fällen. Wobei die Weitergabe von Daten ein schweres Vergehen wäre, so der Ärztekammer-Präsident. Wechselberger sagt, damit könnte eine nun entdeckte Lücke geschlossen werden. Wenn gewünscht, könne es auch noch eine zusätzliche Regelung in den Kassenverträgen für Ärzte geben. Gegen eine derartige Doppelregelung spreche nichts.

Auch Apotheker dafür

Nicht nur die Ärzte, sondern auch die Apotheker sind für ein Datenweitergabe-Verbot. Der Vize-Präsident der Apothekerkammer Christian Müller-Uri, sagt: "Wir stehen dem offen gegenüber, wenn es im Sinne der Patienten ist. Wir haben einen Gesamtvertrag mit den Sozialversicherungsträgern. Und wir dort gewünscht, dass im Sinne der Patienten etwas präzisiert werden soll, dann stehen wir dem offen gegenüber." Somit müsste dieses Verbot nur mehr umgesetzt werden.