Patientendaten: Weitergabe wird verboten

In der Affäre um die Weitergabe von Patientendaten gibt es nun erste Konsequenzen. Die Krankenkassen wollen vertraglich festlegen, dass die Weitergabe irgendwelcher Gesundheitsdaten verboten ist. Das soll künftig in den Verträgen mit den Kassenärzten und den Apotheken festgeschrieben werden. Bei Verstößen sollen die Verträge gekündigt werden, so Volker Schörghofer, stv. Generaldirektor im Hauptverband der Sozialversicherung. Er kritisiert die Doppelmoral der Ärztekammer in der Affäre.

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(c) dpa/Martin Gerten

Morgenjournal, 22.8.2013

Krankenkasse macht Druck

Wenn es die Ärztekammer nicht selber schafft, die Weitergabe von Patienten-Daten zu verhindern, werde das die Krankenkasse machen, sagt Volker Schörghofer vom Hauptverband der Sozialversicherung, durch eine Klausel in den Kassenverträgen. Eine Generalklausel soll die Datenweitergabe an Dritte verbieten.

Das soll für alle etwa 8.500 niedergelassenen Ärzte mit Kassenvertrag gelten, aber auch für die 1.200 Apotheken in Österreich.

Volker Schörghofer sagt, dieses Verbot soll nicht nur für künftige Verträge gelten, sondern auch für schon bestehende. Wird der Vertrag dann verletzt, dann könne dieser Vertrag auch gekündigt werden.

Derzeit ist das nicht automatisch der Fall, deshalb wird geprüft, ob Verträge verletzt worden sind. Zudem ermittelt die Datenschutz-Kommission und die Korruptions-Staatsanwaltschaft, wegen der 350 Ärzte, die Gesundheits-Daten an ein Marktforschungs-Unternehmen verkauft und übermittelt haben. Volker Schörghofer fordert, dass das unverzüglich beendet werden müsse.

Doppelmoral der Ärzte

Die Weitergabe dieser Gesundheitsdaten sei untragbar, sagt der stellvertretende Generaldirektor im Hauptverband der Sozialversicherungen, aber auch das Vorgehen und die Doppelmoral der Ärztekammer in dieser Causa. Auf der einen Seite werde von der Ärztekammer millionenschwer gegen ELGA gewettert, auf der anderen Seite werde gegen wenig Geld die Seele der Ärzte verkauft und das Vertrauensverhältnis zum Patienten mit der Datenweitergabe belastet. Auch deshalb sei ein präventives Verbot dringend notwendig.

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