Patientendaten: Staatsanwalt prüft Ermittlungen

In der Affäre um die Weitergabe von Gesundheitsdaten durch 350 Ärzte in Österreich hat sich nun auch die Korruptions-Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Sie prüft derzeit, ob sie von sich aus ein Ermittlungsverfahren einleitet.

Mittagsjournal, 21.8.2013

Prüfung eingeleitet

Handelt es sich um Bestechung, ein pflichtwidriges Amtsgeschäft? - Diese Frage stellt nun die Korruptions-Staatsanwaltschaft, sagt deren Sprecher Erich Mayer. Am Montag sei aufgrund der Medienberichte eine "amtswegige Prüfung" eingeleitet worden. "Wir prüfen jetzt, ob ein Anfangsverdacht für ein Bestechungsdelikt vorliegt", so Mayer. Im Detail gehe es darum, ob es sich bei den Ärzten um Amtsträger handle, Vorteile gewährt wurden und ob es sich allenfalls um ein pflichtwidriges Amtsgeschäft gehandelt habe.

Rundschreiben der Ärztekammer

Auch Datenschutzkommission und Ärztekammer untersuchen die Causa. Die Ärztekammer will auch ein Rundschreiben an alle Ärzte versenden, in dem sie über den Stand der Untersuchungen informiert, sagt der Präsident der österreichischen Ärztekammer, Artur Wechselberger. Darin werde man die Ärzte auch auffordern, sollten sie Verträge mit Marktforschungsfirmen abgeschlossen haben, diese nicht mehr zu bedienen.

Verpflichtend wäre eine solche Empfehlung aber nur dann, wenn es eine Verordnung der österreichischen Ärztekammer wäre, sagt Wechselberger. Ob man eine solche ausgeben wird, sei derzeit noch unklar. Denn ob die Weitergabe von Verschreibungsdaten nun legal ist oder nicht, das müsse erst geprüft werden, meint Wechselberger. Entscheidender Punkt sei die Frage, inwieweit die Daten tatsächlich anonymisiert worden sind. Das bedürfe intensiver Prüfungen, denn "gerade diese Software-Fragen sind sehr diffizil und vom Einzelarzt in der Regel nicht überprüfbar." Dazu werde die Ärztekammer Experten brauchen.

Den Widerstand der Ärzte gegen die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) sieht Wechselberger dadurch nicht weniger glaubwürdig, im Gegenteil: Das zeige gerade, wie wichtig der Ärztekammer der Persönlichkeitsschutz sei. Sollten die Vorwürfe aber stimmen, so handle es sich wohl um einzelne schwarze Schafe, meint Wechselberger.