PVA: Heikle Gesundheitsdaten an AMS

Nicht immer und überall kann man sich auf die ärztliche Schweigepflicht verlassen - manchmal wird sie offenbar von Dritten umgangen. Das Nachrichtenmagazin NEWS berichtet, dass die Pensionsversicherungsanstalt dem Arbeitsmarktservice ausführliche Arzt-Befunde von AMS-Kunden liefert. Mithilfe dieser Befunde beurteilt dann das AMS, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht. Die Gutachten beinhalten allerdings intimste Informationen und sensible Daten, was jetzt die Datenschützer auf den Plan ruft.

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Abendjournal, 23.10.2013

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