Raubkunst: Veröffentlichung gefordert
Nach dem aufsehenerregenden Kunstfund in einer Münchner Wohnung gibt es zahlreiche Spekulationen über die Herkunft der rund 1.500 Bilder. Es handelt sich dabei ausschließlich um Nazi-Raubkunst, ist sich Rechtsexperte und Kunstsammler Peter Raue im Ö1-Interview sicher. Unverständlich findet er, warum die Bilder noch nicht veröffentlicht worden sind, denn das würde deren Identifizierung erheblich erleichtern.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 5.11.2013
Jurist und Kunstsammler Peter Raue im Gespräch mit Andrea Maiwald.
"Die wissen nicht, wo er steckt"
Raue geht davon aus, dass sich bei einem Teil der Bilder um jene handle, die aus deutschen Museen als "entartete" Kunst verbannt worden sind, der andere Teil sei jüdischen Familien geraubt worden. "Beide Gebiete werden in der Gurlitt-Sammlung zu finden sein", so Raue. Nach seiner Ansicht, seien Bilder aus beiden Gebieten nicht rechtmäßig erworben worden.
Die Ermittlungen seien nicht ganz einfach, weil offensichtlich die Staatsanwaltschaft des Herrn Gurlitt nicht habhaft werde. "Die wissen nicht, wo er steckt", sagte Raue.
Bilder im Internet veröffentlichen?
"Ich verstehe überhaupt nicht, warum die Behörden nicht die Bilder endlich ins Internet stellen", so der Experte für Urheberrecht. Dann könnten sich die Betroffenen von sich aus melden. "Damit könnte man sehr viel schneller und wirkungsvoller die Eigentümer finden", ist sich Raue sicher. Stattdessen würden sich die Behörden angeblich bemühen, die Eigentumsverhältnisse selbst zu klären. "Bei 1.500 Arbeiten werden die damit 50 Jahre zu tun haben", sagte Raue.
Die Chancen, dass die Bilder den Angehörigen der jüdischen Vorbesitzer zurückgegeben werden, schätzt Raue sehr hoch ein. "Ich bin sogar der Meinung, dass der Einwand der Verjährung hier nicht greift", so der Jurist. Normalerweise verjähren solche Ansprüche innerhalb von 30 Jahren, doch wenn diese gegen den Dieb geltend gemacht würden, könnte der Einwand der Verjährung nicht greifen, so Raue.