Mindeststandards für Asylquartiere: Weiter Streit
Desolate Unterkünfte für Asylwerber haben in der Vergangenheit immer wieder für Kritik gesorgt. Vor einem Jahr hat der sogenannte Koordinationsrat aus Bund und Ländern eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Mindeststandards für die Unterbringung in der Grundversorgung festzulegen. Das Ergebnis ist ein vierseitiges Papier. Uneinigkeit gibt es darüber, wie es nun umgesetzt werden soll.
8. April 2017, 21:58
(c) Krebs, ORF
Morgenjournal, 5.2..2014
Bett, Kasten, Sessel
Alleinstehende Asylwerber sollen sich höchstens zu fünft ein Zimmer teilen, mit acht Quadratmetern für die erste Person und vier Quadratmetern für jede weitere Person. Klosett und Dusche teilen sich nicht mehr als zehn Personen. Warmes Wasser muss es mindestens zwischen 6 Uhr früh und 10 Uhr abends geben. Allen Bewohnern eines Asylquartiers steht ein Bett, ein einteiliger Kasten und ein Sessel zu. Außerdem soll jedes Zimmer mit einer Garderobe und einem Tisch ausgestattet sein. Der Speiseplan soll Fleisch, Obst, Gemüse und Milchprodukte umfassen und Abwechslung bieten. Das sind einige der Mindeststandards, die die Arbeitsgruppe für die Unterbringung von Asylwerbern festgelegt hat.
Dass es diese Standards braucht, darüber sind sich Bund und Länder einig. Wie sie nun umgesetzt werden sollen, darüber gehen die Meinungen auseinander. Obwohl Wien federführend an den Standards mitgearbeitet hat, hat es die Standards nicht angenommen. Das sei überraschend und bedauerlich, sagt Karl Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums: Denn damit seien die gemeinsamen Standards nun nicht beschlossen worden, sondern offenbar weiter aufgeschoben.
Wien: Empfehlung, kein Beschluss
Von Wiener Seite lässt man das so nicht gelten. Der Koordinationsrat, der die Standards erarbeitet hat, könne lediglich Empfehlungen abgeben, sei aber nicht der richtige Ort, um einen Beschluss zu fassen. Das sei Sache der Landes-Flüchtlingreferenten-Konferenz und der Landtage, sagt Peter Hacker, Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien: "Die Gesetze und Verordnungen beschließen noch immer die Landesparlamente und nicht eine Sitzung, ein Gremium, wo Beamte zusammensitzen. Von mir sitzt ein Mitarbeiter da drinnen, der hat kein Recht und keine Kompetenz, Qualitätsrichtlinien zu beschließen, die in Wiener Flüchtlingseinrichtungen gelten. Ich will Richtlinien haben, wo die Flüchtlinge selber sicher sein können, dass die Behörde bei einer Überprüfung auch auf das Einhalten der Richtlinie pocht."
Verbindlich oder nicht?
Karl Heinz Grundböck kann dieses Argument nicht nachvollziehen: "Die Flüchtlingsreferenten-Konferenz ist ein relativ neu ins Leben gerufenes politisches Gremium, das jetzt zum ersten Mal getagt hat - im Unterschied zum Koordinationsrat ist es so, dass der Bund hier nicht vertreten ist. Und der Koordinationsrat hat auch eine rechtliche Grundlage in der Grundversorgungsvereinbarung." Das Innenministerium verpflichte sich nun jedenfalls, die erarbeiteten Mindeststandards einzuhalten, sagt Karl Heinz Grundböck: "Für das Innenministerium gilt ab sofort, was in diesem Papier festgehalten ist." Außer Wien und dem Burgenland wollen auch die anderen Bundesländer so handhaben. Aus der Sicht Wiens müssen noch einige Änderungen diskutiert werden, meint Peter Hacker. Noch stünden viele Konjunktive in dem Papier. Das biete Interpretationsspielraum nach unten.
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