Hypo: U-Kommission statt U-Ausschuss

Eines ist mittlerweile politisch klar im Fall Hypo: Es wird eine detaillierte Untersuchung geben. ÖVP und SPÖ sind zwar weiterhin gegen einen Hypo-Untersuchungs-Ausschuss, aber sie versuchen, das Aufklärungsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger zufriedenzustellen mit einer "Untersuchungs-Kommission" - unter dem Vorsitz der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss.

Mittagsjournal, 24.3.2014

Die Gründung dieser Kommission hat Finanzminister Michael Spindelegger, ÖVP, am Wochenende bekanntgegeben, unter Beifall der sozialdemokratischen Finanz-Staatssekretärin Sonja Stessl. Die Opposition spricht von einem Fluchtversuch der Regierung und betont, so eine Kommission könne einen Untersuchungsausschuss niemals ersetzen. Tatsächlich gibt es riesige Unterschiede zwischen den beiden Instrumenten.

Kommission statt Ausschuss

Ein Untersuchungs-Ausschuss ist eines der wichtigsten Kontrollinstrumente des Parlaments - auch wenn er in Österreich im Gegensatz zu Deutschland kein Minderheitsrecht ist. Das bedeutet: die Regierungsparteien können sich aussuchen, ob etwaige Missstände untersucht werden oder nicht. Der Ausschuss ist einem Gerichtsverfahren ähnlich. Auskunftspersonen stehen unter Wahrheitspflicht. Sie müssen erscheinen, sonst drohen polizeiliche Vorführung und Strafen. Angeforderte Akten müssen geliefert werden. Öffentlichkeit - über die Medien und über die Parlamentsprotokolle - ist gewährleistet.

Die Untersuchungskommission von Frau Griss hat hingegen keine Rechte nach außen. Zwar hat das Finanzministerium zugesagt, ihr alle benötigten Akten zur Verfügung zu stellen. Ungeklärt ist allerdings, was passiert, wenn die Griss-Kommission Akten haben möchte, die nicht aus dem Finanzministerium, sondern von anderen öffentlichen Stellen stammen. Ungeklärt ist außerdem wie es die Untersuchungskommission schaffen sollte, etwa an dem Kauf der Bank beteiligte Politiker zu einer Aussage zu zwingen. Etwa wenn sie klären möchte, welcher Politiker wann und wo dabei war. Und, ob das, was die Regierung stets mit dem Wort "Notverstaatlichung" beschreibt, tatsächlich notwendig, also alternativlos war.

Ein Untersuchungs-Ausschuss ist ein Großereignis fürs Parlament - finanziell mit einem Budget von über einer Million Euro - und personell. Beim letzten wurden an 53 Sitzungstagen 132 Personen befragt. 1,6 Millionen Seiten Akten wurden eingescannt und bearbeitet. Rund 100 Beschäftigte -vom Saalordner über Stenografen, EDV-Mitarbeiter bis zu Juristen waren beteiligt. Dazu 16 Abgeordnete aller Parteien und deren Klub- Mitarbeiterinnen: allein bei Freiheitlichen und Grünen waren das jeweils 5 Vollzeitbeschäftigte. Mehr als 5000 Seiten Protokoll wurden geschrieben, einsehbar auf der Parlamentshomepage.

Unklar ist, wie viel Geld der Griss-Kommission für den Zukauf von Expertenwissen bereitgestellt wird. Während im Untersuchungsausschuss Parlamentsabgeordnete und ihre Mitarbeiter über ihre Tätigkeit mit der regelmäßigen Entlohnung abgegolten bekommen, wird es für die Griss-Kommission wohl ein eigenes Budget brauchen. Dessen Größe wird unter anderem den Recherche-Erfolg bestimmen. Unklar ist auch, ob und wie dann der Abschlussbericht der Grriss-Kommission aussehen wird. Welchen Umfang er hat, welche Schlussfolgerung die Autoren daraus ziehen.

Bei einem Untersuchungsausschuss, der -im Gegensatz offenbar zur Tätigkeit der Griss-Kommission- in der Regel öffentlich abläuft, ist genau diese Öffentlichkeit Teil des Zieles: so hat der Korruptions-Untersuchungs-Ausschuss an jedem Sitzungstag ein Sittenbild um Geld und Politik deutlich gemacht. Und auch, dass vieles, was wie Schmiergeld, Freunderlwirtschaft oder Bestechung aussieht, in Österreich nicht einmal verboten war. Folgen waren schärfere Bestimmungen gegen Korruption und mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung - durchaus handfeste politische Folgen also.