U-Ausschuss-Reform: Zwei Punkte trennen SPÖ und ÖVP

In die Reform der Untersuchungsausschüsse kommt Bewegung. Die Regierungsparteien dürften dem öffentlichen Druck nun nachgeben und das Instrument zu einem Minderheitsrecht ausbauen. Beide haben schon getrennt voneinander Vorschläge präsentiert, heute die ÖVP. Bis auf zwei Punkte decken sich die Positionen weitgehend.

Reinhold Lopatka hält Akten in der Hand

(c) Fohringer, APA

Mittagsjournal, 15.4.2014

Einiges steht außer Streit

So weit sind sich SPÖ und ÖVP einig: Ein Viertel der Abgeordneten soll den U-Ausschuss neu einsetzen dürfen. Auch Zeugenladungen und Aktenbeschaffungen sollen mit ein Viertelmehrheit beschlossen werden. Es soll nicht mehrere Minderheitsausschüsse gleichzeitig geben, in Wahlkampfzeiten überhaupt keinen, und nach maximal einem Jahr soll Schluss sein.

Umstrittener Vorsitz

Unterschiedliche Ansätze gibt es bei der Vorsitzführung: Die SPÖ schlägt die Nationalratspräsidenten vor. ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka hat eine andere Idee: Er hält "erfahrene rechtskundige Persönlichkeiten für die bestmögliche Lösung". Wenn anerkannte Persönlichkeiten, die parteipolitisch aus Streit stünden, einen starken Vorsitz führten, dann erleichtere das auch die Arbeit der Abgeordneten. "Die Gefahr ist immer, wenn Politiker zusammenkommen, dass man im parteipolitischen Hickhack stecken bleibt." Richter oder Rechtsanwälte sollten es also sein, die schon am Beginn der Legislaturperiode nominiert werden. Lopatka nennt hier Wien als Vorbild.

Pro und contra Weisenrat

Zweiter Dissens: Im Umgang mit Streitfällen, und die wird es zuhauf geben, wie die Vergangenheit bewiesen hat, will die SPÖ einen Weisenrat und als Letztinstanz den Verfassungsgerichts anrufen. Für die ÖVP hingegen ist kein Weisenrat notwendig. Streitfälle sollen gleich Richter des Obersten Gerichtshof, des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes in einem Eilverfahren klären und entscheiden, so Lopatka: "Rechtsfragen sollten nicht im politischen Hickhack ein Ende finden, sondern durch eine rechtliche Entscheidung" - durch erfahrene Richter in einem Kollegium.

Einig sind sich die Regierungsparteien in der Stärkung der Rolle des Verfahrensanwaltes, weil die Auskunftspersonen, die Zeugen also, besser geschützt werden müssten. Vor allem jene, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, also nicht Politiker sind, um genau zu sein. Ihr Erscheinen vor dem U-Ausschuss muss aber sichergestellt werden und durchsetzbar sein, verlangt der ÖVP-Klubchef.

Was ist "geschlossen"?

In den Konzepten der Regierungsparteien kommt das Wörtchen "abgeschlossen" bei der Definition eines Untersuchungsgegenständen vor. Eine Kernfrage - die Erläuterung von Lopatka: "In sich geschlossen, als Akt der Verwaltung, als Akt der Regierung - aber nicht als Akt der Justiz." Also, Strafverfahren sind kein Hindernis für einen U-Ausschuss. Als abgeschlossen nennt Lopatka am Beispiel Hypo etwa das Zustandekommen der Mega-Haftungen des Landes Kärnten, die Notverstaatlichung, den Verkauf an die Deutschen - noch nicht aber die Bad Bank, weil es hier noch kein Gesetz gibt. Die Griess-Kommission ist übrigens laut Lopatka auch kein Hindernis, weil diese für ihn kein Akt der Vollziehung des Bundes ist. Übrigens: Auch Fernsehübertragungen aus dem U-Ausschuss kann sich die ÖVP vorstellen.