"Lex Mölzer" bei Presseförderung

Die geplanten Änderungen bei der Presseförderung dürften weitreichender ausfallen als ursprünglich geplant. So soll diese Förderung nicht nur gekürzt werden, sondern Zeitungen könnten diese Förderung auch verlieren, wenn sie wegen Verhetzung oder Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verurteilt werden. Gemeint ist mit diesem Passus wohl die Zeitschrift "Zur Zeit" mit dem Herausgeber Andreas Mölzer.

Mittagsjournal, 30.4.2014

Keine Förderung für Hetzer

Wer hetzt oder gegen das Verbotsgesetz verstößt, ist nicht förderungswürdig. Dieser Passus wird jetzt ins Presse- und Publizistikförderungs-Gesetz aufgenommen, sagt Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ). Das bedeutet: "Wenn in einer öffentlich geförderten Zeitung oder Zeitschrift ein Artikel erscheint, wo dann in der Folge eine rechtskräftige Verurteilung wegen Verhetzung oder wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz stattfindet, wird die Förderung entzogen."

Das gilt aber nicht nur für Verurteilungen der Zeitung oder Zeitschrift selbst, sondern auch für Artikel unter Pseudonym oder von Gast-Autoren oder Kommentatoren, hebt Ostermayer hervor. Konkret bedeutet das: Für das Jahr, in dem der Artikel erschienen ist, muss die Förderung zurückbezahlt oder mit einem künftigen Förderungsanspruch gegengerechnet werden.

Bestehende Fälle

Damit reagiert Kanzleramtsminister Ostermayer indirekt auf die Aufregung um Ex-FPÖ-Spitzenkandidat Andreas Mölzer für die EU-Wahl und seine rassistischen Äußerungen. Deshalb auch jetzt oder erst jetzt dieser neue Passus im Presseförderungsgesetz: "Man kommt manchmal auf Probleme und Lücken in Gesetzen erst drauf, wenn es in der Realität Sachverhalte gibt, die darauf hinweisen", so Ostermayer.

Dieser Förderungsentzug soll nun künftig gelten. In der Vergangenheit hat oder hätte es bereits einen solchen Fall gegeben. Im Jahr 2001, so die Auskunft des Dokumentations-Archivs des Österreichischen Widerstands, ist ein Artikel in "Zur Zeit" erschienen, dessen Autor wegen dieses Artikels verurteilt wurde - wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. Die Zeitschrift "Zur Zeit" hat im letzten Jahr eine Förderung von 45.780 Euro erhalten.

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