Der Euro-Rettungsschirm

Nach Irland und Spanien verlässt jetzt auch Portugal den Euro-Rettungsschirm wieder. Ein Überblick, was genau der Rettungsschirm ist.

Mittagsjournal, 10.5.2014

Geld und strenge Auflagen

Als Hilfe für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Mitgliedsstaaten hat die EU ab Mai 2010 zunächst einen bis 2013 befristeten Euro-Schutzschirm aufgespannt. Er setzte sich aus dem Europäischen Finanzstabilisierungs-Mechanismus EFSM und der Europäischen Finanzstabilisierungs-Fazilität EFSF zusammen.

Der EFSM steuerte 2010 60 Milliarden Euro bei. Kern des EFSF waren Bürgschaften. Der maximale Garantierahmen betrug 780 Milliarden Euro. An Krediten hat der EFSF rund 200 Milliarden an Irland, Portugal und Griechenland zugesagt. Die Auszahlung ist an Sparmaßnahmen gekoppelt. Ob die auch eingehalten werden, wird von der so genannten Troika, also Vertretern der EU, des Währungsfonds und der Europäischen Zentralbank, überwacht. Daneben hat Griechenland auch bilaterale Hilfe von Staaten bekommen.

Um die Hilfen zu vereinfachen und die Summen für die einzelnen Kredite und Bürgschaften erhöhen zu können, hat die Europäische Union im Oktober 2012 den Europäischen Stabilisierungsmechanismus ESM in Kraft gesetzt. Er ersetzt die beiden vorigen Instrumente. Das Stammkapital des ESM beträgt 700 Milliarden Euro. 80 Milliarden davon müssen von den Mitgliedsländern in fünf Raten eingezahlt werden. Der Anteil Österreichs beträgt insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro. An Krediten kann der ESM maximal 500 Milliarden Euro vergeben.

Eng verknüpft mit dem ESM ist der neue Fiskalvertrag der EU. Demnach können nur jene Länder Hilfen in Anspruch nehmen, die finanz- und wirtschaftspolitische Auflagen erfüllen und eine Schuldenbremse eingeführt haben.

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