Aus für Mindestverbrauchsdatum?

89 Millionen Tonnen Lebensmittel werden pro Jahr in der EU weggeschmissen. Und das oft, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Nun gibt es den Versuch, den auch Österreich unterstützt, Lebensmittel wie Nudeln oder Reis von den Bestimmungen auszunehmen. Die EU-Landwirtschaftsminister haben gestern über einen Vorschlag von Schweden und den Niederlanden diskutiert, jetzt wartet man auf eine weitere Initiative der EU-Kommission.

In Österreich gibt es für diese Idee jedenfalls Unterstützung von Umweltschützern, aber auch aus dem Lebensmittelhandel.

Mittagsjournal, 20.5.2014

Nachdenkprozess läuft

Die Einkaufsliste ist voll, das Angebot im Supermarkt groß. Was tut da ein typischer Konsument? Erich Schönleitner ist Chef der Pfeiffer-Holding, zu der die Ketten Zielpunkt und Unimarkt gehören: beim Kauf und bei der Verzehrentscheidung werde auf das Datum geschaut. Sei es abgelaufen, werde der Artikel weggeschmissen.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein Kriterium, das EU-weit geregelt ist, die Vorschriften sind in allen Ländern gleich, in einigen gibt es noch Zusatzregeln: So muss man in Österreich deutlich und allgemein verständlich machen, wenn die Frist abgelaufen ist. Fix ist die Formulierung "mindestens haltbar bis...". Und Ausnahmen gibt es auch: Wein oder andere Getränke mit mehr als 10 Volumsprozenten, nicht behandeltes Obst oder Gemüse, haben jetzt schon kein Datum. Warum könnte es nicht auch bei Reis, Nudeln, Kaffee, Tee, Pasta oder Hartkäse so sein?

Darüber wird jetzt auch EU-weit nachgedacht, aber vorerst wartet man auf diverse Rückmeldungen aus den EU-Staaten. Es sei gut, dass jetzt Bewegung in die Sache kommt, sagt der Chef der Holding, die Ende des Vorjahres eine Kampagne zum Thema Nachhaltigkeit gestartet hat. Schönleitner ist auch in der Wirtschaftskammer Oberösterreich aktiv. Noch gibt es Gegenwind und Skepsis, sagt er. Hier müssten die Gesetze geändert werden.

Etwas anderes als das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Verbrauchsdatum, so manchem auch unter dem Begriff Ablaufdatum bekannt. Das braucht man, wenn die Ware schnell verderben und dann die Gesundheit gefährden kann, also etwa bei Faschiertem. Daran soll sich nichts ändern.

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