Merkel-Handy: Ermittlungen aufgenommen

Die deutsche Bundesanwaltschaft, die Anklage-Behörde vor dem Obersten Deutschen Gerichtshof, hat nun offiziell Ermittlungen gegen den US-Geheimdienst NSA eingeleitet, weil der das Mobiltelefon von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört hat. Auch wenn am Schluss nicht viel dabei herauskommen dürfte, kann das Verfahren für die USA doch unangenehm werden.

Abendjournal, 4.6.2014

Wer für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt ist mit bis zu 10 Jahren Haft zu bestrafen. So steht es im Gesetz. Es ist zwar nicht anzunehmen, dass irgendwer tatsächlich wegen des Abhörens von Merkels Handy hinter Gitter kommt - aber bei der Untersuchung könnten Fakten auftauchen die die Sache für die USA noch unangenehmer machen als sie es jetzt schon ist.

Denn in einem Ermittlungsverfahren werden der Sachverhalt genau untersucht und Beweise erhoben. Zentral dabei ist die Vernehmung von Beschuldigten. Das wird wohl in diesem Fall nicht stattfinden können.

Am Ende eines Ermittlungsverfahrens wird entschieden ob eine Anklage bei Gericht erhoben werden kann, oder ob das Verfahren eingestellt werden muss. Letzteres wird es wohl in diesem Fall sein. Denn Generalbundesanwalt Harald Range kann das Verfahren auch aus politischen Gründen beenden. Also weil die Beziehungen zu den USA wichtiger sind als die Ermittlungen.
Außerdem ist er ein weisungsgebundener Beamte. So kann auch die Bundesregierung jederzeit die Ermittlungen einstellen lassen.

Bemerkenswert ist, dass nur in einem Fall des Merkelschen Handys ermittelt wird. Nicht aber in jenen 2000 Fällen in den normale Bürger Anzeige gegen die USA eingebracht haben.

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