Lobbyist macht Vorschlag für Lobbying-Novelle
Das Lobbyisten-Gesetz soll Einflüsse auf die Gesetzgebung transparent machen - was es aber laut Experten nicht tut. Gut gemeint, aber schlecht gemacht - so ihr Urteil. Für den Ex-Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler ist es das Papier nicht wert, auf dem es steht. Jetzt kommt ein Vorschlag für eine Totalreform des Gesetzes - ausgerechnet von einer der größten Lobbying-Agenturen des Landes.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 15.7.2014
Viele Ausnahmen - keine Überblick
Andreas Kovar ist Lobbyist, und sein Name steht im Lobbyistenregister beim Justizministerium ganz oben in der ersten Zeile. Kovar und Partners betreiben gewerbliches Lobbying, sie müssen ihre Mitarbeiter voll registrieren und auch Auftragsvolumen und Auftraggeber deklarieren. Damit hat Kovar auch kein Problem - weil er kein Problem mit Transparenz habe. Nur - die werde vom Gesetz nicht geschaffen, es gebe weiterhin keinen Überblick darüber, wer in Österreich Interessensvertretung betreibt. 80 bis 90 Prozent seien schätzungsweise nicht im Lobbyistenregister eingetragen, weil sie sich aus Ausnahmen berufen können.
So sind Sozialversicherung, Gemeinde- und Städtebund, aber praktisch auch Rechtsanwälte und Notare vom Gesetz komplett ausgenommen. Kammern und NGOs oder Vereine wie ÖGB und Industriellenvereinigung müssen keine Namen von Lobbyisten angeben, und für Lobbyisten im Dienste von Unternehmen gelten dehnbare Regelungen.
Umgehungsmöglichkeiten gebe es zuhauf, sagt Andreas Kovar: "So könnte ein gewerblicher Berater einen Konsulentenvertrag mit einem Unternehmen abschließen und wird damit wahrscheinlich nicht mehr registrierungspflichtig sein." Oder der gewerbliche Lobbyist könnte einen Verein gründen, in den er das Lobbying auslagert - und sich so dem Gesetz entziehen.
Betroffenen Kreis eingrenzen
Das Gesetz ist unter dem Eindruck des Falls Strasser entstanden ist, eine "Anlassgesetzgebung", erinnert Kovar: Daher habe man Ziele gesetzt, die es in keiner Weise erreichen konnte: "Man wollte, dass das Gesetz Straftaten verhindert, für Transparenz sorgt, Fairness schafft und gleichzeitig auch noch ethisches Verhalten sicherstellt. Kein einziger dieser Punkte konnte erreicht werden."
Das bestehende Lobbying-Gesetz zielt nämlich auf die Beeinflussung von Entscheidungen in Gesetzgebung und Vollziehung - und das sei eindeutig zu viel, so Kovar. Er schlägt vor, den Anwendungsbereich auf Entscheidungen in der Gesetzgebung und bei der Herausgabe von Verordnungen einzugrenzen.
Da rede man zwar immer noch von einigen tauend Menschen, aber das sei ein einigermaßen überschaubarer Kreis. "Und diesen ist es tatsächlich zumutbar, sich in dem Register einzutragen. Und da kann man auch das Ziel verfolgen - gleiche Rechte, gleiche Pflichten für alle Beteiligten." Sprich: auch Kammern, Gewerkschaften, Sozialversicherung, Anwälte und NGOs müssten sich dann namentlich ins Lobbyistenregister eintragen lassen. Keine Ausnahmen mehr, auch keine Geringfügigkeitsregeln für Unternehmens-Lobbyisten. Aber andererseits auch keine Verpflichtung mehr für Lobbyisten wie Kovar, Auftraggeber, Vertragsinhalte und -summen zu nennen - ein heikler Punkt. Gleichzeitig regt Kovar an, das Gesetzgebungsverfahren so transparent zu machen, dass nachvollziehbar wird, wer wann welche Ideen eingebracht hat.