Strasser-Urteil: Generalprokuratur sieht keine Mängel
Im März ist Ex-Innenminister und Ex-ÖVP-Europaparlamentarier Ernst Strasser in der Lobbying-Affäre auch in der Prozesswiederholung schuldig gesprochen worden. Nun prüfte die Generalprokuratur Urteil und Nichtigkeitsbeschwerde und kam zum Schluss, dass es keine Mängel bei der Verurteilung gegeben hat.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 23.9.2014
"Vorgaben penibel erfüllt"
Im zweiten Prozessdurchgang wurde Strasser wegen Bestechlichkeit zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Seit anfang Juli liegt nun die Empfehlung der Generalprokuratur zur Nichtigkeitsbeschwerde Strassers vor. Aus Sicht der Generalprokuratur ist das Urteil in Ordnung, sagte Strassers Anwalt Thomas Kralik, der umgehend eine Stellungnahme gegen die Empfehlung der Generalprokuratur eingebracht hat. Für Kralik ist das Urteil des Erstgerichtes mangelhaft begründet, die Vorgaben des Obersten Gerichtshofes seien im zweiten Verfahren nicht beachtet worden.
Zur Erinnerung: Das Höchstgericht hatte die erste Verurteilung Strassers aufgehoben und das Erstgericht beauftragt, den Prozess neuerlich durchzuführen. Mit der Vorgabe genau zu klären, bei welchen Amtsgeschäften Strasser Aktivitäten für die als Lobbyisten getarnten britischen Reporter gesetzt und sich so strafbar gemacht hat. Die Generalprokuratur, sieht diesen Auftrag des Höchstgerichtes nun penibel erfüllt.
"Beweise ausreichend gewürdigt"
Das Erstgericht habe umfassend festgestellt, wofür Strasser das Geld von den getarnten Journalisten bekommen wollte, heißt es bei der Generalprokuratur. Auch ein weiteres Argument des Verteidigers wird von der Generalprokuratur zurückgewiesen - nämlich, dass das Gericht nicht ausreichend auf Beweisergebnisse eingegangen sei, etwa Strassers Argument, er habe Geheimagenten aufdecken wollen. Das Erstgericht habe sich bei der Beweiswürdigung mit allen wesentlichen Ergebnissen auseinandergesetzt und mängelfrei begründet.
Nun liegt die Causa beim zuständigen Senat des Obersten Gerichtshofes (OGH). Wann neuerlich über die Causa Strasser entschieden wird, steht noch nicht fest. Auch nicht ob das höchstgerichtliche Urteil bei einem öffentlichen Gerichtstag oder bei einer nichtöffentlichen Entscheidung gesprochen wird, heißt es beim OGH.