Grundsteuerreform nur für Landwirtschaft?
Pröll: VfGH-Urteil nicht vorgreifen
Landwirtschaftskammer-Präsident Wlodkowski erklärt, dass es mit dem Finanzministerium Verhandlungen über eine Reform gebe. Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) versichert trotzdem: Das habe mit der Grundsteuer nichts zu tun, er sei weiterhin gegen Steuererhöhungen. Auch die Prüfung der Grundsteuer durch das Verfassungsgericht will Pröll abwarten.
8. April 2017, 21:58
"Kein Vorgriff auf VfGH-Urteil"
Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) im Mittagsjournal-Interview mit
"Das hat mit Grundsteuer nichts zu tun"
Den offensichtlichen Widerspruch zur Aussage des ÖVP-Bauernvertreters erklärt Pröll im Ö1-Mittagsjournal-Interview so, dass man mit der Landwirtschaftskammer Gespräche über die Berechnung des Einheitswert nach Ertragspotentialen geführt habe, "das ist etwas ganz anderes als die Grundsteuerdebatte". Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun, versichert Josef Pröll und verweist auf seine Erfahrungen als Landwirtschaftsminister und sein Studium. Am Einheitswertsystem werde man keine grundlegenden Änderungen vornehmen müssen.
"Politik wird die Lehren daraus ziehen"
Was das erwartete Urteil des Verfassungsgerichtshofes betrifft, der die aktuelle Grundsteuerberechnung prüft, sieht Pröll derzeit keinen Handlungsbedarf: "Jetzt sind wir in einer sehr heiklen Debatte. Ich greife dem Verfassungsgerichtshof nicht vor. Ich erwarte das Urteil, und dann wird es eine Debatte geben, ob etwas notwendig ist oder nicht." Es wäre "absolut unlauter, den höchsten juristischen Instanzen bereits jetzt politische Vorgaben zu machen. Die Richter entscheiden, und die Politik wird die Lehren daraus ziehen."
Neuerlich beteuert Pröll, er sei nicht bereit, über Belastungen für Häuslbauer, Eigentumswohnungs- und Schrebergartenbesitzer oder Bauern nachzudenken, solange keine konkreten Sparvorschläge vorliegen.
Zweierlei Grundsteuer
Angelpunkt der Debatte sind die Einheitswerte, die nicht den aktuellen Marktwert von Immobilien widerspiegeln. Grundsätzlich wird zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (Grundsteuer A) und sonstigem Grundvermögen (Grundsteuer B) unterschieden. Für das Grundvermögen wurden die Einheitswerte zuletzt im Jahr 1973 festgestellt und in mehreren Schritten bis 1983 lediglich pauschal um 35 Prozent angehoben, die letzte Haupterhebung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen fand 1988 statt. Zum 1. Jänner 2010 ist eine Neubewertung gesetzlich vorgeschrieben. Pröll wollte dies ursprünglich absagen, die SPÖ hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf aber blockiert.