Frei gegen Kaution?

Gericht entscheidet über Assange

Vor dem Obersten Zivilgericht in London findet am Nachmittag die Anhörung von Wikileaks-Chef Julian Assange statt. Seine Anwälte wollen ihren Mandanten auf Kaution frei bekommen, die schwedische Staatsanwaltschaft will ihre Berufung dagegen durchbringen. Der Australier bleibt unterdessen in einem Londoner Gefängnis in Einzelhaft.

Morgenjournal, 16.12.2010

Warten auf Verfahren

Assange wird in Schweden Vergewaltigung vorgeworfen, er bestreitet das und wehrt sich gegen eine Auslieferung mit dem Argument, die Vorwürfe seien politisch motiviert. Doch bevor überhaupt verhandelt wird, ob Julian Assange nach Schweden ausgeliefert werden kann, entscheidet das Oberste Zivilgericht, wo sich der Wikileaks Chef auf diese Verfahren vorbereiten wird: im Gefängnis, wie das die schwedische Staatsanwaltschaft gerne hätte, oder gegen Kaution auf freiem Fuß.

Furcht vor Auslieferung an USA

Assanges Anwälte argumentieren, der 39-Jährige habe sich freiwillig der britischen Polizei gestellt, sobald der internationale Haftbefehl aus Schweden vorlag. Es bestehe keine Fluchtgefahr. Assange wolle seinen Namen reinwaschen, er sei Opfer einer von den USA aus gesteuerten, politisch motivierten Aktion geworden. Seine Anhänger befürchten eine Auslieferung des Australiers an die USA, wo ihm ein Verfahren wegen der Veröffentlichung von Geheimnotizen der US-Diplomatie drohen könnte. Die schwedische Staatsanwaltschaft bestreitet das und besteht darauf, dass nach wie vor hohe Fluchtgefahr bestehe.

Strenge Auflagen

Sollte der Wikileaks Chef doch auf Kaution freikommen, muss Assange eine ganze Reihe an Auflagen erfüllen: Er muss eine elektronische Fußfessel tragen, sich an eine strenge Ausgangssperre halten und seinen Pass bei der Polizei abgeben. Noch ist auch nicht die ganze Kaution verfügbar. Das Anwälteteam versucht, 240.000 Euro in bar aufzutreiben. Diese Summe muss bei Gericht hinterlegt werden, sonst bleibt Assange wo er jetzt ist – im Wandsworth-Gefängnis in Einzelhaft.

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